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Bußgeldkatalog 2026 geändert: Was seit August neu ist – und was gleich bleibt

Verkehr - Oliver Godolt - 04.09.2026, 12:16 Uhr
Seit dem 18. August 2026 gilt eine geänderte Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Anpassungen betreffen vor allem Fahrerlaubnis-Vorschriften – die bekannten Regelsätze für Tempo, Rotlicht oder Handy wurden dadurch nicht pauschal erhöht.

Bußgeldkatalog 2026 – seit dem 18. August gilt eine geänderte Fassung der Bußgeldkatalog-Verordnung.
Die Bußgeldkatalog-Verordnung wurde im August 2026 punktuell geändert.

Bußgeldkatalog seit 18. August geändert

Der deutsche Bußgeldkatalog 2026 ist im August erneut geändert worden. Grundlage ist die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 12. August 2026. Sie wurde am 17. August verkündet; die Änderungen an der Bußgeldkatalog-Verordnung gelten seit dem 18. August 2026.

Für Autofahrer klingt eine Änderung des Bußgeldkatalogs zunächst nach neuen oder höheren Strafen. Genau das ist bei dieser Novelle jedoch nur sehr eingeschränkt der Fall. Die Anpassungen betreffen vor allem einzelne Verweise auf die Fahrerlaubnis-Verordnung und einen nicht mehr benötigten Tatbestand.

Was sich konkret geändert hat

Die Verordnung ändert in der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung drei Bereiche. Bei der laufenden Nummer 169 wurde der Tatbestand „Einer vollziehbaren Auflage nicht nachgekommen“ neu an die aktuellen Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung angebunden. Der Regelsatz beträgt weiterhin 25 Euro.

Außerdem wurde bei Nummer 172 ein Verweis innerhalb der Fahrerlaubnis-Verordnung korrigiert. Die bisherige Nummer 173 sowie die Überschrift „Ortskenntnisse bei Fahrgastbeförderung“ wurden vollständig gestrichen.

  • Nr. 169: Verweise auf die Fahrerlaubnis-Verordnung aktualisiert, Regelsatz weiterhin 25 Euro.
  • Nr. 172: Rechtsverweis innerhalb der FeV angepasst.
  • Nr. 173: bisheriger Tatbestand zu Ortskenntnissen bei Fahrgastbeförderung gestrichen.

Tempo, Rotlicht und Handy: Das bleibt unverändert

Wichtig für die meisten Autofahrer: Die August-Änderung erhöht nicht pauschal die Regelsätze für die klassischen Verkehrsverstöße. Die bekannten Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße oder die unerlaubte Handynutzung am Steuer wurden durch diese Verordnung nicht angehoben.

Wer beispielsweise zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet, muss deshalb nicht allein wegen der Änderung vom 18. August mit höheren Sanktionen rechnen. Entscheidend bleiben die im jeweils einschlägigen Tatbestand vorgesehenen Regelsätze, Punkte und möglichen Fahrverbote.

Warum die Änderung trotzdem wichtig ist

Die Novelle zeigt, dass der Bußgeldkatalog auch ohne große neue Strafstaffeln regelmäßig an andere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften angepasst wird. Für die Einordnung eines konkreten Verstoßes ist deshalb immer die aktuell geltende Fassung maßgeblich.

Für Verbraucher ist vor allem die Abgrenzung wichtig: Schlagzeilen über einen „neuen Bußgeldkatalog 2026“ bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche Geldbußen steigen. Die aktuelle August-Novelle ist überwiegend eine rechtstechnische Anpassung. Die großen Tabellen zu Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand und Handy bleiben davon unberührt.


Oliver Godolt
Autor

Oliver Godolt

Head of Content & Legal Tech Experte