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Bußgeldkatalog E-Scooter: Diese Regeln & Strafen gelten 2026

Verkehr - Oliver Godolt - Aktualisiert: 19.06.2026, 16:31 Uhr
Für E-Scooter-Fahrer ändert sich im Jahr 2026 einiges. Die neue Blinker-Pflicht, Haftungsregeln und aktuelle Bußgelder nach der StVO-Novelle im Überblick.

Mehrere E-scooter parken in der Nähe einer Bushaltestelle.
Für das Fahren mit E-Scootern sind 2026 neue Regeln in Kraft getreten.

E-Scooter Novelle 2026: Was sich jetzt ändert

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde grundlegend überarbeitet. Ziel der Bundesregierung ist es, die Sicherheit zu erhöhen und E-Scooter rechtlich näher an das Fahrrad zu rücken. Seit Anfang 2026 greifen die ersten verhaltensrechtlichen Änderungen der neuen StVO-Novelle.

Besonders wichtig für Nutzer: Die Bußgelder für typische Verstöße wurden spürbar angehoben, um das Chaos in den Innenstädten einzudämmen.

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Gleichstellung: Radwege und Grünpfeil

E-Scooter werden dem Radverkehr weitgehend gleichgestellt. Das erleichtert die Orientierung im Schilderwald:

  • Zusatzzeichen: Wo "Radverkehr frei" steht (z.B. Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung), dürfen E-Scooter nun automatisch auch fahren.
  • Grünpfeil: Das Abbiegen bei Rot an Ampeln mit Grünpfeil-Schild ist für E-Scooter nun unter den gleichen Bedingungen wie für Radfahrer erlaubt.
  • Nebeneinanderfahren: Das Fahren zu zweit nebeneinander (auf zwei Scootern!) ist jetzt erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.

Blinker-Pflicht und Technik-Vorgaben

Um Unfälle beim Abbiegen zu vermeiden, hat der Bundesrat neue technische Standards beschlossen:

  • Blinker-Pflicht: Neu zugelassene Modelle müssen ab 2027 zwingend mit Blinkern ausgestattet sein. Für Bestandsfahrzeuge gibt es einen unbefristeten Bestandsschutz.
  • Bremsen: Vorgeschrieben sind nun zwei technisch voneinander unabhängige Bremsanlagen für Vorder- und Hinterrad.

Haftung und Promille: Strenge Regeln für Fahrer

Ein Durchbruch im Opferschutz: Die Gefährdungshaftung wird auf E-Scooter ausgeweitet. Das bedeutet, dass Halter (und Verleihfirmen) künftig auch ohne direkt nachgewiesenes Verschulden des Fahrers für Schäden haften können — ähnlich wie bei PKW.

Vorsicht bei Alkohol: Es bleibt bei der strikten 0,5-Promille-Grenze (0,0 Promille für unter 21-Jährige und Fahranfänger). Ein Verstoß kostet im Regelfall:

  • 500 Euro Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot

Bußgeldtabelle: E-Scooter Strafen 2026

Mit der StVO-Novelle 2026 wurden einige Sätze deutlich angehoben. Die häufigsten Verstöße im Überblick:

Verstoß
Bußgeld
Punkte
Prüfung
VerstoßGehweg oder Fußgängerzone befahren
Bußgeld25 €
Punkte
VerstoßGehweg + Behinderung
Bußgeld30 €
Punkte
VerstoßGehweg + Gefährdung
Bußgeld35 €
Punkte
VerstoßRote Ampel überfahren (< 1 Sek.)
Bußgeld60 €
Punkte1
VerstoßRote Ampel überfahren (> 1 Sek.)
Bußgeld100 €
Punkte1
VerstoßSmartphone am Lenker benutzt
Bußgeld100 €
Punkte1
VerstoßZu zweit auf einem Scooter
Bußgeld25 €
Punkte
VerstoßOhne gültiges Kennzeichen
Bußgeld40 €
Punkte
VerstoßAlkohol ab 0,5 Promille
Bußgeld500 €
Punkte2

Bei Alkohol ab 0,5 Promille droht zusätzlich ein Fahrverbot von 1 Monat. Für unter 21-Jährige und Fahranfänger gilt 0,0 Promille.

Versicherung & Kennzeichen: Das müssen Sie wissen

Seit dem 1. März 2026 gilt die neue schwarze Versicherungsplakette. Die bisherigen grünen Aufkleber sind damit ungültig. Wer ohne gültige Plakette fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 40 Euro, sondern macht sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar — das ist kein Kavaliersdelikt.

  • Kosten: Eine E-Scooter-Haftpflichtversicherung kostet je nach Anbieter zwischen 20 und 60 Euro pro Jahr.
  • Wechsel: Die Plakette muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis 28./29. Februar.
  • Verleih-Scooter: Bei Leihfahrzeugen (Lime, Tier, Bolt etc.) kümmert sich der Anbieter um die Versicherung. Sie müssen sich hier keine Sorgen machen.
Redaktioneller Hinweis: Stand 20. Juni 2026

Die Bußgelder basieren auf dem aktuellen Bußgeldkatalog (BKatV) und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in der Fassung 2026.


Oliver Godolt
Autor

Oliver Godolt

Head of Content & Legal Tech Experte