Für viele Wohnmobil-Fahrer könnte eine seit Jahren diskutierte Führerscheinregel gelockert werden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat am 2. September 2026 anlässlich des Caravan Salons in Düsseldorf angekündigt, dass künftig für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen der Pkw-Führerschein der Klasse B ausreichen soll – allerdings erst nach einer zusätzlichen Schulung.
Die Ankündigung ist vor allem für Fahrer interessant, die ihren Pkw-Führerschein nach 1998 erworben haben. Moderne Reisemobile stoßen durch größere Aufbauten, Sicherheitsausstattung, Batterien und zusätzliche Technik zunehmend an die bisherige Gewichtsgrenze.
Noch hat sich an der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung nichts geändert. Mit der regulären Führerscheinklasse B dürfen derzeit grundsätzlich Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 Kilogramm gefahren werden. Liegt ein Wohnmobil darüber, ist je nach Fahrzeug bislang eine weitergehende Fahrerlaubnis erforderlich.
Wichtig ist deshalb: Die vom BMV angekündigte 4,25-Tonnen-Regel kann aktuell noch nicht genutzt werden. Maßgeblich bleiben zunächst die im Führerschein eingetragenen Klassen und Berechtigungen.
Grundlage für die geplante Änderung ist die neue europäische Führerscheinrichtlinie. Sie ermöglicht den Mitgliedstaaten, Inhabern der Klasse B nach einer zusätzlichen Schulung oder Prüfung das Führen eines Wohnmobils mit mehr als 3.500 und höchstens 4.250 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse zu erlauben.
Die Richtlinie sieht dafür den Unionscode 96.02 vor. Auch ein Anhänger kann unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen werden; die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf dann höchstens 5.000 Kilogramm betragen. Deutschland hat sich nach der aktuellen BMV-Ankündigung für eine Lösung mit zusätzlicher Schulung ausgesprochen.
Einen konkreten deutschen Starttermin nennt das Verkehrsministerium in seiner aktuellen Ankündigung noch nicht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen den überwiegenden Teil der neuen Führerscheinrichtlinie bis zum 26. November 2028 in nationales Recht umsetzen; die entsprechenden Vorschriften sollen grundsätzlich ab dem 26. November 2029 angewendet werden.
Wie die zusätzliche Schulung in Deutschland genau aussehen wird und wann die neue Berechtigung tatsächlich beantragt werden kann, muss daher noch national geregelt werden. Für Wohnmobil-Fahrer ist die politische Richtung aber klar: Die starre 3,5-Tonnen-Grenze der Klasse B soll für Reisemobile künftig nicht mehr in jedem Fall das Ende bedeuten.