Wer zu schnell fährt, eine rote Ampel überfährt oder den Sicherheitsabstand nicht einhält, sammelt Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Spätestens bei 8 Punkten ist der Führerschein weg — und das oft für lange Zeit.
Bisher konnten sich Verkehrssünder um diese Konsequenzen drücken: Sogenannte "Strohmänner" übernahmen Punkte und Fahrverbote gegen Bezahlung. Im Internet boten gewerbliche Agenturen diesen Service offen an. Damit ist bald Schluss: Am 1. Juli 2026 tritt eine Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die den Punktehandel unter empfindliche Strafen stellt.
Statt Punkte zu "handeln", sollten Sie prüfen, ob der Bescheid überhaupt korrekt ist. Messfehler, Formfehler und Verfahrensmängel machen viele Bescheide anfechtbar.
Kostenlos Einspruch prüfen →Das Prinzip ist simpel und war bisher erstaunlich schwer zu ahnden: Nach einem Blitzer erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen. Statt selbst als Fahrer auszusagen, benennt er eine andere Person — den Strohmann. Diese Person gibt gegenüber der Bußgeldstelle an, zum Tatzeitpunkt gefahren zu sein, und übernimmt damit das Bußgeld, die Punkte und ein mögliches Fahrverbot.
In der Praxis gibt es zwei Varianten:
Beide Varianten sind eine falsche Aussage gegenüber einer Behörde. Bisher fehlte jedoch ein spezieller Bußgeldtatbestand, der gezielt den Punktehandel als solchen unter Strafe stellt.
Ab dem 1. Juli 2026 ist es nach der Neufassung des StVG ausdrücklich verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen — oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Die Strafen sind drastisch:
Der Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro gilt für alle Beteiligten — Auftraggeber, Strohmann und Vermittler gleichermaßen.
Das Gesetz erfasst bewusst die gesamte Kette des Punktehandels. Damit soll verhindert werden, dass sich einzelne Beteiligte aus der Verantwortung stehlen:
Wichtig: Die Regelung gilt auch im privaten Umfeld. Wer den Ehepartner, ein Familienmitglied oder einen Bekannten als Fahrer benennt, obwohl diese Person nicht gefahren ist, fällt unter dieselbe Vorschrift — unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht.
Das Punktesystem in Flensburg soll die Verkehrssicherheit schützen. Wer wiederholt schwere Verstöße begeht, soll aus dem Verkehr gezogen werden — das ist der Grundgedanke des Fahreignungsregisters. Der Punktehandel unterlief dieses Prinzip systematisch.
Der ADAC hat sich seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt die neue Regelung als wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit auf den Straßen. Die bisherige Rechtslage war unbefriedigend: Zwar machten sich Strohmänner theoretisch der falschen Verdächtigung oder mittelbaren Falschbeurkundung schuldig, in der Praxis wurden diese Delikte jedoch selten verfolgt — vor allem im privaten Bereich.
Mit dem neuen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand im StVG können die Bußgeldstellen nun direkt und ohne den Umweg über das Strafrecht handeln.
Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: Punkte sind nicht übertragbar. Wer geblitzt wird, muss die Konsequenzen selbst tragen. Doch es gibt einen legalen Weg, sich gegen fehlerhafte Bescheide zu wehren:
Statt riskanter Punkteübernahme: Lassen Sie Ihren Bescheid von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Messfehler, abgelaufene Fristen und Verfahrensmängel machen viele Bescheide anfechtbar. Bei Erfolg werden Punkte und Fahrverbot komplett gestrichen.
Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Für Verstöße, die vor diesem Datum begangen wurden, gilt die alte Rechtslage.