News Verkehr Punktehandel wird strafbar

Ab 1. Juli: Hohe Bußgelder für Punktehandel

Verkehr - Oliver Godolt - 20.06.2026, 13:27 Uhr
Wer Punkte oder Fahrverbote von Strohmännern übernehmen lässt, riskiert ab dem 1. Juli 2026 bis zu 30.000 Euro Bußgeld. Die neue Regelung im StVG erfasst alle Beteiligten — Auftraggeber, Strohmann und Vermittler.

Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg - Verwaltung des Fahreignungsregisters.
Punkte werden bundesweit zentral vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gespeichert.

Punktehandel wird ab 1. Juli 2026 strafbar

Wer zu schnell fährt, eine rote Ampel überfährt oder den Sicherheitsabstand nicht einhält, sammelt Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Spätestens bei 8 Punkten ist der Führerschein weg — und das oft für lange Zeit.

Bisher konnten sich Verkehrssünder um diese Konsequenzen drücken: Sogenannte "Strohmänner" übernahmen Punkte und Fahrverbote gegen Bezahlung. Im Internet boten gewerbliche Agenturen diesen Service offen an. Damit ist bald Schluss: Am 1. Juli 2026 tritt eine Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die den Punktehandel unter empfindliche Strafen stellt.

Bußgeldbescheid erhalten?

Statt Punkte zu "handeln", sollten Sie prüfen, ob der Bescheid überhaupt korrekt ist. Messfehler, Formfehler und Verfahrensmängel machen viele Bescheide anfechtbar.

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Wie funktioniert Punktehandel?

Das Prinzip ist simpel und war bisher erstaunlich schwer zu ahnden: Nach einem Blitzer erhält der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen. Statt selbst als Fahrer auszusagen, benennt er eine andere Person — den Strohmann. Diese Person gibt gegenüber der Bußgeldstelle an, zum Tatzeitpunkt gefahren zu sein, und übernimmt damit das Bußgeld, die Punkte und ein mögliches Fahrverbot.

In der Praxis gibt es zwei Varianten:

  • Gewerblicher Punktehandel: Spezialisierte Agenturen vermitteln über das Internet Strohmänner — oft Personen mit wenig Punkten oder ohne Führerschein. Die Preise liegen je nach Verstoß zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro.
  • Privater Punktehandel: Im Familien- oder Freundeskreis übernimmt jemand den Verstoß als Gefälligkeit. Der klassische Fall: Ein Ehepartner "war natürlich am Steuer".

Beide Varianten sind eine falsche Aussage gegenüber einer Behörde. Bisher fehlte jedoch ein spezieller Bußgeldtatbestand, der gezielt den Punktehandel als solchen unter Strafe stellt.

Neue Bußgelder: Bis zu 30.000 Euro

Ab dem 1. Juli 2026 ist es nach der Neufassung des StVG ausdrücklich verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen — oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Die Strafen sind drastisch:

Tatbestand (ab 01.07.2026)
Bußgeld
TatbestandPunktehandel: Falsche Angaben gegenüber der Behörde
Bußgeldbis 30.000 €
TatbestandGewerbliches Anbieten von Punkteübernahme
Bußgeldbis 30.000 €
TatbestandAls Strohmann Punkte übernommen
Bußgeldbis 30.000 €

Der Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro gilt für alle Beteiligten — Auftraggeber, Strohmann und Vermittler gleichermaßen.

Wer ist betroffen? Alle Beteiligten haften

Das Gesetz erfasst bewusst die gesamte Kette des Punktehandels. Damit soll verhindert werden, dass sich einzelne Beteiligte aus der Verantwortung stehlen:

  • Der eigentliche Fahrer: Wer eine andere Person vorschiebt, um Punkte und Fahrverbot zu umgehen, macht sich strafbar.
  • Der Strohmann: Wer sich als Fahrer ausgibt, obwohl er es nicht war, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert bis zu 30.000 Euro Bußgeld.
  • Der Vermittler: Gewerbliche Agenturen, die Punktehandel anbieten, werden ebenfalls mit demselben Bußgeldrahmen belangt. Ihre bisherigen Internetauftritte dürften in Kürze verschwinden.

Wichtig: Die Regelung gilt auch im privaten Umfeld. Wer den Ehepartner, ein Familienmitglied oder einen Bekannten als Fahrer benennt, obwohl diese Person nicht gefahren ist, fällt unter dieselbe Vorschrift — unabhängig davon, ob Geld fließt oder nicht.

Warum das Gesetz jetzt kommt

Das Punktesystem in Flensburg soll die Verkehrssicherheit schützen. Wer wiederholt schwere Verstöße begeht, soll aus dem Verkehr gezogen werden — das ist der Grundgedanke des Fahreignungsregisters. Der Punktehandel unterlief dieses Prinzip systematisch.

Der ADAC hat sich seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt die neue Regelung als wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit auf den Straßen. Die bisherige Rechtslage war unbefriedigend: Zwar machten sich Strohmänner theoretisch der falschen Verdächtigung oder mittelbaren Falschbeurkundung schuldig, in der Praxis wurden diese Delikte jedoch selten verfolgt — vor allem im privaten Bereich.

Mit dem neuen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand im StVG können die Bußgeldstellen nun direkt und ohne den Umweg über das Strafrecht handeln.

Was Autofahrer jetzt wissen müssen

Die Botschaft des Gesetzgebers ist klar: Punkte sind nicht übertragbar. Wer geblitzt wird, muss die Konsequenzen selbst tragen. Doch es gibt einen legalen Weg, sich gegen fehlerhafte Bescheide zu wehren:

  • Einspruch statt Punktehandel: Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft — sei es durch Messfehler, Formfehler oder abgelaufene Fristen. Ein Einspruch innerhalb der 14-Tage-Frist ist der einzig legale Weg, Punkte und Fahrverbote zu vermeiden.
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Im Anhörungsbogen müssen Sie nur Angaben zur Person machen. Zur Sache (also ob Sie gefahren sind) können Sie schweigen — das ist Ihr Recht und keine Ordnungswidrigkeit.
  • Fahrerfoto prüfen: Ist das Blitzerfoto unscharf oder zeigt es den Fahrer nicht eindeutig, kann die Behörde den Verstoß möglicherweise nicht nachweisen. In diesem Fall wird das Verfahren häufig eingestellt.
  • Punkteabbau: Wer bereits Punkte gesammelt hat, kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten einen Punkt abbauen — das geht alle 5 Jahre einmal.
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Punkte vermeiden — legal und kostenlos

Statt riskanter Punkteübernahme: Lassen Sie Ihren Bescheid von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Messfehler, abgelaufene Fristen und Verfahrensmängel machen viele Bescheide anfechtbar. Bei Erfolg werden Punkte und Fahrverbot komplett gestrichen.

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Redaktioneller Hinweis: Stand 20. Juni 2026

Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Für Verstöße, die vor diesem Datum begangen wurden, gilt die alte Rechtslage.


Oliver Godolt
Autor

Oliver Godolt

Head of Content & Legal Tech Experte