Beim neuen Audi Q3 laufen derzeit gleich zwei sicherheitsrelevante Rückrufaktionen am Rückhaltesystem. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt die Fälle unter den Referenznummern 16773R und 16905R. Die erste Aktion wurde im Juli 2026 veröffentlicht und betrifft nach den KBA-Daten 71 Fahrzeuge in Deutschland. Bei der zweiten, im August veröffentlichten Maßnahme sind hierzulande weitere 6 Fahrzeuge erfasst.
Auch wenn die deutschen Stückzahlen klein sind, ist der Rückruf sicherheitsrelevant: In beiden Fällen kann die Schutzwirkung des vorderen Sicherheitsgurtes bei einem Unfall beeinträchtigt sein. Über das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate wurden für die zugehörigen Audi-Aktionscodes 68GG und 69SG insgesamt 1.280 beziehungsweise 176 Fahrzeuge weltweit gemeldet.
Beim Rückruf 16773R / 68GG kann eine Schweißverbindung am pyrotechnischen Gasgenerator der vorderen Gurtaufroller fehlerhaft sein. Bei einem Unfall kann der Gasgenerator dadurch bersten. Metallfragmente könnten sich lösen und in den Fahrgastraum gelangen; gleichzeitig kann die Rückhaltewirkung des Gurtes beeinträchtigt sein. Betroffen sind Q3 aus einem Produktionszeitraum vom 15. Oktober 2025 bis 5. Juni 2026.
Der zweite Rückruf 16905R / 69SG betrifft den vorderen rechten Sicherheitsgurt. Hier wurde das Gurtband bei einzelnen Fahrzeugen nicht korrekt durch die vorgesehene Metallhülse des Gurtendbeschlagstraffers geführt. Im Ernstfall kann der Beifahrergurt deshalb erheblich weniger wirksam zurückhalten.
Entscheidend ist nicht allein Modell oder Baujahr, sondern die 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN). Audi bietet für Feldmaßnahmen eine Online-Prüfung an; alternativ kann ein Audi-Partner kontrollieren, ob eine der beiden Aktionen für das konkrete Fahrzeug offen ist. Betroffene Halter werden zudem schriftlich informiert.
Audi weist in seinen Kundeninformationen darauf hin, dass Rückrufaktionen im vorgesehenen Teile- und Arbeitsumfang kostenlos durchgeführt werden. Wegen der unmittelbaren Bedeutung des Sicherheitsgurtes sollte ein offener Rückruf nicht bis zur nächsten regulären Inspektion aufgeschoben werden.
Wichtig ist außerdem, die beiden Aktionen getrennt zu betrachten: Ein Q3 kann je nach Produktionsstand von einer der Maßnahmen betroffen sein, ohne automatisch unter die andere zu fallen. Die im Rückruf genannten Produktionszeiträume dienen daher nur als erste Orientierung. Erst die FIN-Abfrage zeigt, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Wer einen Gebrauchtwagen übernimmt, kann den Status ebenfalls prüfen lassen, auch wenn das ursprüngliche Anschreiben an einen Vorbesitzer gegangen sein sollte.