Hier finden Sie die wichtigsten Eckdaten zum Blitzer auf der A67 bei Kassel in Fahrtrichtung und können kostenlos einen Einspruch prüfen.
Autobahn
A67
Ort
Kassel
Fahrtrichtung
Tempolimit
Variabel
Messgerät
Bundesland
Hessen
Kostenloser Bußgeldcheck
Geblitzt auf der A67 bei Kassel?
Bußgeldbescheide für Messungen mit dem können
technische Messfehler, eine abgelaufene Eichung oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich aufweisen. Laut einer Studie sind bis zu 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob ein Einspruch möglich ist.
Wurden Sie auf der A67 () auf Höhe Kassel geblitzt? Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h außerorts sieht der aktuelle Bußgeldkatalog bereits 100 Euro sowie einen Punkt vor.
Ab 41 km/h oder mehr müssen Ersttäter mit mindestens 320 Euro, zwei Einträgen im Punktekatalog und einem Regelfahrverbot von einem Monat rechnen.
* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.
So läuft das Bußgeldverfahren ab
Nachdem Sie vom Blitzer auf der A67 in Fahrtrichtung erfasst wurden, durchläuft Ihr Verfahren mehrere Stufen:
1. Messdatenauswertung: Die Behörde prüft die Aufnahmen des auf Verwertbarkeit. Dabei wird kontrolliert, ob das Blitzerfoto den Fahrer eindeutig zeigt und ob die Messung technisch einwandfrei verlief.
2. Anhörungsbogen: Wenn der Fahrzeughalter als Fahrer identifiziert wird, erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Dieser informiert Sie über den Vorwurf und gibt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Wichtig: Sie müssen sich nicht selbst belasten — das Schweigerecht gilt auch hier.
3. Zeugenfragebogen: Kann die Behörde den Fahrer nicht anhand des Fotos identifizieren (z.B. weil mehrere Personen das Fahrzeug nutzen), wird stattdessen ein Zeugenfragebogen versendet. Als Halter sind Sie dann verpflichtet, bei der Fahrerermittlung mitzuwirken.
4. Bußgeldbescheid: Nach Abschluss der Ermittlungen stellt die zuständige Behörde den Bußgeldbescheid zu. Ab Zustellung beginnt die 14-tägige Einspruchsfrist.
5. Rechtskraft oder Einspruch: Legen Sie keinen Einspruch ein, wird der Bescheid nach 14 Tagen rechtskräftig. Das Bußgeld muss dann gezahlt werden, Punkte werden eingetragen und ein mögliches Fahrverbot tritt in Kraft.
Toleranzabzug bei der Messung auf der A67
Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein sogenannter Toleranzabzug vorgenommen, um mögliche Ungenauigkeiten des Messgeräts auszugleichen. Für den Blitzer auf der A67 gelten die üblichen Regeln:
Bis 100 km/h: Es werden 3 km/h von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Über 100 km/h: Der Toleranzabzug beträgt 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
Der im Bußgeldbescheid genannte Wert ist bereits der bereinigte Wert nach Toleranzabzug. Allerdings gibt es Fälle, in denen der Abzug fehlerhaft berechnet oder das Messgerät selbst nicht korrekt kalibriert war — ein häufiger Ansatzpunkt für einen erfolgreichen Einspruch.
Typische Messfehler beim eingesetzten Messgerät
Kein Messgerät arbeitet fehlerfrei. Auch das , das am Standort der A67 eingesetzt wird, ist anfällig für technische und verfahrensrechtliche Fehler. Die häufigsten Fehlerquellen:
Fehlende oder abgelaufene Eichung: Jedes Messgerät muss regelmäßig geeicht werden. Liegt kein gültiges Eichprotokoll vor oder ist die Eichfrist abgelaufen, kann die Messung unverwertbar sein.
Falscher Messwinkel: Bei radarbasierten Systemen muss der Aufstellwinkel exakt eingehalten werden. Bereits eine geringe Abweichung kann zu verfälschten Messergebnissen führen.
Zuordnungsfehler: Befanden sich zum Zeitpunkt der Messung mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich, ist eine eindeutige Zuordnung des Messwerts zu Ihrem Fahrzeug möglicherweise nicht gegeben.
Fehlende Rohmessdaten: Der BGH prüft derzeit, ob Messungen ohne gespeicherte Rohdaten überhaupt verwertbar sind. Viele Geräte — darunter der weit verbreitete Traffistar S350 — speichern diese Daten nicht.
Schulungsnachweis: Der Messbeamte muss für den Umgang mit dem nachweislich geschult sein. Fehlt dieser Nachweis, kann die Messung angefochten werden.
Dokumentationsmängel: Die Aufstellung des Geräts, die Wetterbedingungen und die Verkehrssituation müssen im Messprotokoll lückenlos dokumentiert sein.
Verjährung: Wann verfällt Ihr Bußgeldbescheid?
Verkehrsordnungswidrigkeiten unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tag des Verstoßes. Diese Frist wird jedoch durch bestimmte Handlungen der Behörde unterbrochen — etwa durch die Versendung des Anhörungsbogens oder des Bußgeldbescheids. Nach jeder Unterbrechung beginnt die Frist neu zu laufen.
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Blitzer auf der A67 kein Schreiben der zuständigen Behörde erhalten haben, könnte der Verstoß bereits verjährt sein. In diesem Fall kann kein Bußgeldbescheid mehr erlassen werden.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich in vielen Fällen lohnen — besonders wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Typische Erfolgsaussichten bestehen bei:
Messfehler: Technische Mängel am oder Verfahrensfehler bei der Aufstellung.
Blitzerfoto: Wenn Sie auf dem Beweisfoto nicht eindeutig als Fahrer zu erkennen sind, kann die Behörde den Verstoß möglicherweise nicht nachweisen.
Formfehler im Bescheid: Falsche Angaben zu Tatort, Tatzeit oder Rechtsgrundlage können den Bescheid unwirksam machen.
Fehlende Beschilderung: War das Tempolimit an der Messstelle korrekt ausgeschildert? Verdeckte oder beschädigte Verkehrsschilder können ein Argument sein.
Verjährung: Wurde die Drei-Monats-Frist eingehalten? Prüfen Sie das Datum des Verstoßes und das Eingangsdatum des ersten Behördenschreibens.
Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt kann klären, ob ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat.
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