Gotthard-Tunnel Nachtsperren 2026: Alle Termine, Sonderspur & Alternativrouten
Der Gotthard-Tunnel wird 2026 an 22 Nächten gesperrt. Alle Termine im Juni und Herbst, die neue Sonderspur bei Stau und die besten Alternativrouten über San Bernardino und Gotthard-Pass.
Gotthard-Tunnel: Nachtsperren im Juni und Herbst 2026
Wer in diesem Sommer oder Herbst über die Schweiz nach Italien oder Südfrankreich fahren will, muss sich auf Einschränkungen einstellen. Der Gotthard-Tunnel auf der A2 zwischen Luzern und Chiasso wird wegen planmäßiger Reinigungs- und Wartungsarbeiten an insgesamt 22 Nächten gesperrt.
Die 16,9 Kilometer lange Röhre ist die wichtigste Nord-Süd-Verbindung der Schweiz und wird jährlich von rund sechs Millionen Fahrzeugen durchfahren. Besonders Autofahrer aus Süddeutschland, die über die Schweiz nach Italien reisen, sind von den Sperrungen betroffen.
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Alle Sperrtermine 2026 im Überblick
Die Sperrungen finden ausschließlich nachts statt und betreffen keine Wochenenden. Außerdem liegen die Termine bewusst außerhalb der Hauptreisezeit im Juli und August. Die Sperrung beginnt je nach Termin um 20 oder 22 Uhr und endet um 5 Uhr morgens.
Datum22. bis 26. Juni
Dauer4 Nächte
Sperrzeit20:00 – 05:00 Uhr
Datum7. bis 11. September
Dauer4 Nächte
Sperrzeit22:00 – 05:00 Uhr
Datum14. bis 18. September
Dauer4 Nächte
Sperrzeit20:00 – 05:00 Uhr
Datum21. bis 25. September
Dauer4 Nächte
Sperrzeit20:00 – 05:00 Uhr
Datum28. Sept. bis 2. Oktober
Dauer4 Nächte
Sperrzeit20:00 – 05:00 Uhr
Datum5. bis 7. Oktober
Dauer2 Nächte
Sperrzeit20:00 – 05:00 Uhr
Zusätzlich: Unabhängig von den Wartungsarbeiten ist der Gotthard-Tunnel regelmäßig einmal pro Woche nachts gesperrt — meist von Mittwoch auf Donnerstag zwischen 23 und 1 Uhr. In dieser Zeit haben Sondertransporte freie Fahrt.
Neu: Sonderspur bei hohem Verkehrsaufkommen
Eine Neuerung erleichtert die Situation an Stau-Tagen: Seit dem 13. Mai 2026 gibt es an den Portalen des Gotthard-Tunnels eine Sonderspur Airolo/Pässe. Sie ermöglicht es Autofahrern, den Stau auf der Autobahn zu umgehen und direkt nach Airolo oder zur Gotthard-Passstraße zu gelangen.
- Aktivierung: Die Sonderspur wird nur bei hohem Verkehrsaufkommen und befahrbarer Passstraße freigegeben.
- Erkennung: Die Freigabe wird über Leuchttafeln und Beschilderung entlang der Strecke angezeigt.
- Ziel: Die neue Spur soll verhindern, dass der Ausweichverkehr die Kantonsstraßen in der Region verstopft und Anwohner gefährdet.
Alternativrouten: So umfahren Sie die Sperrung
Wenn der Gotthard-Tunnel gesperrt ist, stehen mehrere Ausweichrouten zur Verfügung. Die beste Option hängt von der aktuellen Verkehrslage und der Jahreszeit ab.
- San-Bernardino-Route (A13): Die wichtigste Alternativstrecke führt großräumig über die A13 von Chur nach Bellinzona. Diese Route ist ganzjährig befahrbar und die empfohlene Umleitung.
- Gotthard-Pass: Der nahegelegene Pass ist bei trockener Witterung eine schnelle Alternative. Er ist jedoch nicht für Gespanne und Wohnwagen geeignet und im Winter gesperrt. Für die Herbst-Nachtsperren dürfte er noch befahrbar sein.
- Simplonpass: Kann bei Überlastung der anderen Routen eine weitere Alternative sein, bedeutet allerdings einen deutlich längeren Umweg.
Wichtige Hinweise für Autofahrer
Wer den Gotthard-Tunnel während der Sperrtermine nutzen will, sollte seine Reiseplanung frühzeitig anpassen. Besonders wichtig:
- Keine Wochenend-Sperrungen: Die Nachtsperren finden nur unter der Woche statt. Wer am Wochenende reist, ist nicht betroffen.
- Hauptreisezeit frei: Im Juli und August finden keine Wartungssperren statt.
- Staurisiko: Der Gotthard-Tunnel zählt zu den größten Staufallen der Schweiz. Bei Überlastung greift eine Blockabfertigung, die zu erheblichen Wartezeiten führen kann.
- Tempolimit beachten: Im Tunnel gelten strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen. Verstöße werden in der Schweiz empfindlich geahndet — die Bußgelder liegen deutlich über dem deutschen Niveau.
Redaktioneller Hinweis: Stand 20. Juni 2026
Die Sperrtermine basieren auf den offiziellen Angaben des Schweizer Bundesamts für Straßen (ASTRA). Kurzfristige Änderungen sind möglich. Prüfen Sie die aktuelle Lage vor Fahrtantritt.
Juristisch geprüft von RA Andreas Junge (Fachanwalt für Strafrecht und Experte für Verkehrsrecht)