Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen: Kontaktdaten & Infos

Bußgeldstellen | Von Redaktion Stand: 20.06.2026

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen - Bußgeldstelle, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.

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Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Bietigheim-Bissingen im Bundesland Baden-Württemberg ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

BehördeStadt Bietigheim-Bissingen
FachabteilungBußgeldstelle
BundeslandBaden-Württemberg
AnschriftBahnhofstr. 1, 74321 Bietigheim-Bissingen
Telefon07142-74 28 6
E-MailBussgeldstelle@bietigheim-bissingen.de
Wir bemühen uns, die Kontaktdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Bietigheim-Bissingen ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Bußgeldtabelle Baden-Württemberg Innerorts

Überschreitung
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Prüfung
Überschreitungbis 10 km/h
Bußgeld30 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung11 – 15 km/h
Bußgeld50 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung16 – 20 km/h
Bußgeld70 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung21 – 25 km/h
Bußgeld115 €
Punkte1
Fahrverbot
Überschreitung26 – 30 km/h
Bußgeld180 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung31 – 40 km/h
Bußgeld260 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung41 – 50 km/h
Bußgeld400 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung51 – 60 km/h
Bußgeld560 €
Punkte2
Fahrverbot2 Monate
Überschreitung61 – 70 km/h
Bußgeld700 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate
Überschreitungüber 70 km/h
Bußgeld800 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg Außerorts

Überschreitung
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Prüfung
Überschreitungbis 10 km/h
Bußgeld20 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung11 – 15 km/h
Bußgeld40 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung16 – 20 km/h
Bußgeld60 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung21 – 25 km/h
Bußgeld100 €
Punkte1
Fahrverbot
Überschreitung26 – 30 km/h
Bußgeld150 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung31 – 40 km/h
Bußgeld200 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung41 – 50 km/h
Bußgeld320 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung51 – 60 km/h
Bußgeld480 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung61 – 70 km/h
Bußgeld600 €
Punkte2
Fahrverbot2 Monate
Überschreitungüber 70 km/h
Bußgeld700 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Bietigheim-Bissingen geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfotos per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein Zeugenfragebogen dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat — häufig bei Familienfahrzeugen oder Firmenwagen.

Der Bußgeldbescheid

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war, erhalten Sie einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Ein typischer Bescheid beinhaltet:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte oder Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung mit Ihrer Einspruchsfrist von 14 Tagen

Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Verpassen Sie die Frist nicht, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Kontaktaufnahme

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 07142-74 28 6 erreichen. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse Bussgeldstelle@bietigheim-bissingen.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Die Kommunikation erfolgt in der Regel auf postalischem Weg. Beachten Sie daher die Fristen.

Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben zuletzt am 20.06.2026 geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr.

Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte direkt Ihrem amtlichen Schreiben.