Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich - Fachbereich 01 / Öffentlichkeitsarbeit, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.
Bescheide der Behörde Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich können formale Mängel, wie einen falschen Tatvorwurf, ungenaue Angaben zum Beweismittel oder abgelaufene Fristen aufweisen. Auch Fehler bei Blitzermessungen, wie ein unscharfes Blitzerfoto, mehrere Fahrzeuge im Messbereich oder eine verfälschte Messung aufgrund von Bedienfehlern, können einen Bescheid ungültig machen. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihr Verfahren möglicherweise eingestellt werden kann.
Die Bußgeldstelle der Stadt Wittlich im Bundesland Rheinland-Pfalz ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Kurfürstenstraße 16 in 54516 Wittlich.
| Bußgeldstelle | Information |
|---|---|
| Name der Behörde | Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich |
| Fachabteilung | Fachbereich 01 / Öffentlichkeitsarbeit | Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Ort | Wittlich |
| Postleitzahl | 54516 |
| Straße | Kurfürstenstraße 16 |
| Telefon | 📞 06571-14 0 |
| Fax | 📠 06571-14 25 00 |
| info@bernkastel-wittlich.de | |
| Wir bemühen uns, die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen. | |
Die Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Wittlich ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.
Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Rheinland-Pfalz gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
| Km/h | Km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | - | 70€ | Nein | Prüfen | |
| 21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
| Km/h | Km/h | Punkte | Bußgeld | FV | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 20€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 40€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Prüfen | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 M* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 M* | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 M | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 M | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 M | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 M | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.
Wenn Sie von der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Wittlich davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.
Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.
Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.
Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Wittlich beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.
Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 06571-14 0 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 06571-14 25 00. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse info@bernkastel-wittlich.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.
Die Kommunikation mit der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich erfolgt in der Regel auf postalischem Weg. Beachten Sie daher die Fristen für die Anhörung und den Einspruch, um keine Nachteile im weiteren Verfahren zu erleiden.
Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben auf dieser Seite zuletzt am 16.02.2026 geprüft. Da sich Zuständigkeiten, Kontaktdaten oder technische Verfahren bei der Bußgeldstelle Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich kurzfristig ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.
Für tagesaktuelle Informationen und verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte den direkten Link zur offiziellen Website dieser Behörde:
www.bernkastel-wittlich.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:965044:ANLR-VLR/bussgeld/