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Bußgeldstelle Kreis Paderborn: Kontaktdaten & Infos zum Bußgeldverfahren

Redaktion - Akt. am 16.02.2026, 17:15

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Kreis Paderborn - Straßenverkehrsamt, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.

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Bescheide der Behörde Kreis Paderborn können formale Mängel, wie einen falschen Tatvorwurf, ungenaue Angaben zum Beweismittel oder abgelaufene Fristen aufweisen. Auch Fehler bei Blitzermessungen, wie ein unscharfes Blitzerfoto, mehrere Fahrzeuge im Messbereich oder eine verfälschte Messung aufgrund von Bedienfehlern, können einen Bescheid ungültig machen. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihr Verfahren möglicherweise eingestellt werden kann.

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Bußgeldstelle Kreis Paderborn: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Paderborn im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der An der Talle 7 in 33102 Paderborn.

Bußgeldstelle Information
Name der Behörde Kreis Paderborn
Fachabteilung Straßenverkehrsamt
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Paderborn
Postleitzahl 33102
Straße An der Talle 7
Telefon 📞 05251-30 83 65 0
Fax 📠 05251-30 88 97 32 4
E-Mail goekej@kreis-paderborn.de
Wir bemühen uns, die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Kreis Paderborn auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen.

Bußgeldstelle Kreis Paderborn: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Kreis Paderborn ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Kreis Paderborn über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Paderborn ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Nordrhein-Westfalen Innerorts

Km/h Km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 - 70€ Nein Prüfen
21 - 25 1 115€ Nein Prüfen
26 - 30 1 180€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 2 260€ 1 Monat Prüfen
41 - 50 2 400€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 560€ 2 Monate Prüfen
61 - 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
Über 70 2 800€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen Außerorts

Km/h Km/h Punkte Bußgeld FV Einspruch?
Bis 10 - 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 60€ Nein Prüfen
21 - 25 1 100€ Nein Prüfen
26 - 30 1 150€ 1 M* Prüfen
31 - 40 1 200€ 1 M* Prüfen
41 - 50 2 320€ 1 M Prüfen
51 - 60 2 480€ 1 M Prüfen
61 - 70 2 600€ 2 M Prüfen
Über 70 2 700€ 3 M Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Wie läuft das Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Kreis Paderborn ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Kreis Paderborn geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie von der Bußgeldstelle Kreis Paderborn einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Paderborn davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Kreis Paderborn dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.

Der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Kreis Paderborn

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Kreis Paderborn davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.

Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Paderborn beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie über Ihre Einspruchsfrist von 14 Tagen informiert

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Kreis Paderborn erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Bußgeldstelle Kreis Paderborn: Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 05251-30 83 65 0 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 05251-30 88 97 32 4. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse goekej@kreis-paderborn.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Kreis Paderborn ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen. Hier können Sie Ihren Anhörungsbogen digital einsehen und bearbeiten, was den Prozess beschleunigen kann.

Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben auf dieser Seite zuletzt am 16.02.2026 geprüft. Da sich Zuständigkeiten, Kontaktdaten oder technische Verfahren bei der Bußgeldstelle Kreis Paderborn kurzfristig ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.

Für tagesaktuelle Informationen und verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte den direkten Link zur offiziellen Website dieser Behörde:
anhoerung.krz.de/211