Italien plant neue Bußgeldregeln: Das könnte sich für Urlauber ändern

Reisen - Redaktion - 01.09.2026, 13:21 Uhr
Italiens Verkehrsministerium arbeitet an einer weiteren Reform des Straßenverkehrsrechts. Im Fokus stehen kürzere Zustellfristen und die konsequentere Beitreibung unbezahlter Bußgelder ausländischer Fahrer.

Italienische Straße mit Verkehrsschild und vorbeifahrenden Autos.

Italien arbeitet an neuem Verkehrsrecht

Italiens Verkehrsministerium hat im August 2026 neue Eckpunkte für eine weitere Reform des Codice della Strada vorgestellt. Die Unterlagen wurden nach Angaben des Ministeriums an mehr als hundert Verbände und Marktteilnehmer geschickt. Die Vorschläge befinden sich damit noch in einer Konsultationsphase und sind nicht mit bereits geltendem Recht zu verwechseln.

Für deutsche Autofahrer ist vor allem ein Punkt interessant: Italien will offenbar konsequenter gegen unbezahlte Verkehrsbußgelder ausländischer Fahrer vorgehen.

Unbezahlte Bußgelder aus dem Ausland im Fokus

Nach dem Vorschlag sollen nicht bezahlte Sanktionen gegen ausländische Fahrer noch bis zu fünf Jahre nach dem Verkehrsverstoß eingezogen werden können. Das Ministerium nennt ausdrücklich die Möglichkeit einer zwangsweisen Beitreibung, wenn das Fahrzeug, mit dem der Verstoß begangen wurde, später erneut in Italien unterwegs ist.

Bemerkenswert ist die Formulierung der geplanten Regel: Die Beitreibung soll sich nach der veröffentlichten Darstellung gegen einen Fahrer richten können, der mit genau diesem Fahrzeug wieder in Italien fährt. Für Urlauber mit regelmäßig genutztem Privatwagen könnte ein ignorierter Bescheid damit langfristig problematischer werden.

  • Zeitraum: geplante Nachverfolgung unbezahlter Sanktionen bis fünf Jahre nach dem Verstoß.
  • Fahrzeugbezug: relevant soll das Fahrzeug sein, mit dem die ursprüngliche Verkehrsverletzung begangen wurde.
  • Ziel: ausländische Verkehrsteilnehmer sollen offene Sanktionen nicht durch spätere Wiedereinreise umgehen können.

Kürzere Zustellfristen geplant

Ein weiterer Vorschlag betrifft automatisch beziehungsweise aus der Ferne festgestellte Verstöße. Hier soll die Frist für die Zustellung von Protokollen nach den Plänen des Ministeriums von 90 auf 30 Tage sinken. Das soll mehr Rechtssicherheit schaffen und lange Wartezeiten reduzieren.

Ob und in welcher Form diese verkürzte Frist später auch bei Zustellungen an ausländische Anschriften gilt, geht aus der derzeit veröffentlichten Zusammenfassung des Ministeriums nicht eindeutig hervor. Für deutsche Urlauber sollte daraus deshalb noch keine neue konkrete Zustellfrist abgeleitet werden.

Wichtig: Noch kein geltendes Recht

Die Reform ist Stand Anfang September 2026 noch nicht beschlossen. Autofahrer sollten daher bestehende Bußgeldbescheide nach den aktuell geltenden Regeln behandeln und nicht auf die angekündigten Änderungen warten. Die Vorschläge zeigen allerdings, dass Italien die grenzüberschreitende Vollstreckung künftig stärker in den Blick nehmen will.

Zum Reformpaket gehören nach Angaben des Ministeriums außerdem ein Stopp der automatischen inflationsbedingten Erhöhung von Geldbußen, vereinfachte Möglichkeiten zur Korrektur fehlerhafter Bescheide und eine stärkere Zweckbindung der Bußgeldeinnahmen für die Verkehrssicherheit. Auch diese Punkte befinden sich noch in der politischen Abstimmung.