Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz - Körperschaft des öffentlichen Rechts, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.
Lassen Sie Ihren Bescheid der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz von unserem Verkehrsrechtsexperten prüfen und erfahren Sie, ob ein Einspruch möglich ist. Laut einer Studie sind 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die Bußgeldstelle der Stadt Amberg im Bundesland Bayern ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
| Behörde | Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz |
| Fachabteilung | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Bundesland | Bayern |
| Anschrift | Emailfabrikstraße 13, 92224 Amberg |
| Telefon | 09621-76 91 60 |
| Fax | 09621-10 70 23 |
| info@zv-kvs.de | |
| Wir bemühen uns, die Kontaktdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Alle Angaben ohne Gewähr. | |
Die Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Amberg ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.
* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.
* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.
Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfotos per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.
Ein Zeugenfragebogen dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat — häufig bei Familienfahrzeugen oder Firmenwagen.
Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war, erhalten Sie einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Ein typischer Bescheid beinhaltet:
Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Verpassen Sie die Frist nicht, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.
Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 09621-76 91 60 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter 09621-10 70 23. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse info@zv-kvs.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.
Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen.
Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben zuletzt am 20.06.2026 geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr.
Für tagesaktuelle Informationen nutzen Sie bitte den Link zum offiziellen Portal für die Online-Anhörung:
www.anhoerung24.de/330