Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz: Kontaktdaten & Infos

Bußgeldstellen | Von Redaktion Stand: 20.06.2026

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz - Körperschaft des öffentlichen Rechts, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.

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Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Amberg im Bundesland Bayern ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

BehördeZweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz
FachabteilungKörperschaft des öffentlichen Rechts
BundeslandBayern
AnschriftEmailfabrikstraße 13, 92224 Amberg
Telefon09621-76 91 60
Fax09621-10 70 23
E-Mailinfo@zv-kvs.de
Wir bemühen uns, die Kontaktdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Amberg ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Bußgeldtabelle Bayern Innerorts

Überschreitung
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Prüfung
Überschreitungbis 10 km/h
Bußgeld30 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung11 – 15 km/h
Bußgeld50 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung16 – 20 km/h
Bußgeld70 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung21 – 25 km/h
Bußgeld115 €
Punkte1
Fahrverbot
Überschreitung26 – 30 km/h
Bußgeld180 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung31 – 40 km/h
Bußgeld260 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung41 – 50 km/h
Bußgeld400 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung51 – 60 km/h
Bußgeld560 €
Punkte2
Fahrverbot2 Monate
Überschreitung61 – 70 km/h
Bußgeld700 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate
Überschreitungüber 70 km/h
Bußgeld800 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.

Bußgeldkatalog Bayern Außerorts

Überschreitung
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Prüfung
Überschreitungbis 10 km/h
Bußgeld20 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung11 – 15 km/h
Bußgeld40 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung16 – 20 km/h
Bußgeld60 €
Punkte
Fahrverbot
Überschreitung21 – 25 km/h
Bußgeld100 €
Punkte1
Fahrverbot
Überschreitung26 – 30 km/h
Bußgeld150 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung31 – 40 km/h
Bußgeld200 €
Punkte1
Fahrverbot(1 Monat)*
Überschreitung41 – 50 km/h
Bußgeld320 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung51 – 60 km/h
Bußgeld480 €
Punkte2
Fahrverbot1 Monat
Überschreitung61 – 70 km/h
Bußgeld600 €
Punkte2
Fahrverbot2 Monate
Überschreitungüber 70 km/h
Bußgeld700 €
Punkte2
Fahrverbot3 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholungstätern: Zweimal >25 km/h innerhalb eines Jahres.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfotos per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein Zeugenfragebogen dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat — häufig bei Familienfahrzeugen oder Firmenwagen.

Der Bußgeldbescheid

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war, erhalten Sie einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Ein typischer Bescheid beinhaltet:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte oder Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung mit Ihrer Einspruchsfrist von 14 Tagen

Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Verpassen Sie die Frist nicht, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Kontaktaufnahme

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 09621-76 91 60 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter 09621-10 70 23. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse info@zv-kvs.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen.

Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben zuletzt am 20.06.2026 geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr.

Für tagesaktuelle Informationen nutzen Sie bitte den Link zum offiziellen Portal für die Online-Anhörung:
www.anhoerung24.de/330