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Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar: Kontaktdaten & Infos zum Bußgeldverfahren

Redaktion - Akt. am 16.02.2026, 17:15

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar - Ordnungsamt, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.

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Post von der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar erhalten?

Bescheide der Behörde Stadt Rottenburg am Neckar können formale Mängel, wie einen falschen Tatvorwurf, ungenaue Angaben zum Beweismittel oder abgelaufene Fristen aufweisen. Auch Fehler bei Blitzermessungen, wie ein unscharfes Blitzerfoto, mehrere Fahrzeuge im Messbereich oder eine verfälschte Messung aufgrund von Bedienfehlern, können einen Bescheid ungültig machen. Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob Ihr Verfahren möglicherweise eingestellt werden kann.

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Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Rottenburg am Neckar im Bundesland Baden-Württemberg ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Postfach 29 in 72101 Rottenburg am Neckar.

Bußgeldstelle Information
Name der Behörde Stadt Rottenburg am Neckar
Fachabteilung Ordnungsamt
Bundesland Baden-Württemberg
Ort Rottenburg am Neckar
Postleitzahl 72101
Straße Postfach 29
Telefon 📞 07472-16 52 41
Fax 📠 07472-16 53 40
E-Mail bussgeld@rottenburg.de
Wir bemühen uns, die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen.

Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Rottenburg am Neckar ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Baden-Württemberg gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Baden-Württemberg Innerorts

Km/h Km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 - 70€ Nein Prüfen
21 - 25 1 115€ Nein Prüfen
26 - 30 1 180€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 2 260€ 1 Monat Prüfen
41 - 50 2 400€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 560€ 2 Monate Prüfen
61 - 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
Über 70 2 800€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Baden-Württemberg Außerorts

Km/h Km/h Punkte Bußgeld FV Einspruch?
Bis 10 - 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 60€ Nein Prüfen
21 - 25 1 100€ Nein Prüfen
26 - 30 1 150€ 1 M* Prüfen
31 - 40 1 200€ 1 M* Prüfen
41 - 50 2 320€ 1 M Prüfen
51 - 60 2 480€ 1 M Prüfen
61 - 70 2 600€ 2 M Prüfen
Über 70 2 700€ 3 M Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Wie läuft das Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie von der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Rottenburg am Neckar davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Stadt Rottenburg am Neckar dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.

Der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.

Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Rottenburg am Neckar beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie über Ihre Einspruchsfrist von 14 Tagen informiert

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar: Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 07472-16 52 41 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 07472-16 53 40. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse bussgeld@rottenburg.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Die Kommunikation mit der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar erfolgt in der Regel auf postalischem Weg. Beachten Sie daher die Fristen für die Anhörung und den Einspruch, um keine Nachteile im weiteren Verfahren zu erleiden.

Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben auf dieser Seite zuletzt am 16.02.2026 geprüft. Da sich Zuständigkeiten, Kontaktdaten oder technische Verfahren bei der Bußgeldstelle Stadt Rottenburg am Neckar kurzfristig ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.

Für tagesaktuelle Informationen und verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte den direkten Link zur offiziellen Website dieser Behörde:
www.rottenburg.de/verkehr+bussgeld+vollzug.28391.htm