Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit Stand vom 10. Dezember 2025 ein wichtiges Update zum Bußgeldkatalog veröffentlicht. Still und heimlich wurde eine neue Vorschrift in die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) aufgenommen, die schwere Unfälle am Stauende verhindern soll.
Die neue Nummer 109 im Bußgeldkatalog:
Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (LKW, schwere Wohnmobile, Busse) sind ab sofort verpflichtet, einen vorgeschriebenen Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h eingeschaltet zu lassen.
Zusätzlich weist das Ministerium darauf hin, dass rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts weiterhin nur Schrittgeschwindigkeit (max. 11 km/h) fahren dürfen. Wer schneller abbiegt, zahlt 70 Euro und kassiert ebenfalls einen Punkt.
Viele Autofahrer hatten auf eine Anpassung der Bußgeldsätze zum Jahreswechsel spekuliert. Das aktuelle Update des Ministeriums bestätigt jedoch: Die verschärften Sanktionen der letzten Novelle haben auch im Jahr 2026 bestand.
Für PKW-Fahrer bleibt es besonders innerorts teuer. Schon geringe Überschreitungen ziehen hohe Verwarnungsgelder nach sich.
Auszug aus den aktuellen Sanktionen (gültig 2026):
Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Prüfen Sie die Vorwürfe genau. Technische Fehler bei Messgeräten sind keine Seltenheit.
» Hier geht es zur vollständigen Bußgeldtabelle 2026
Das Update des Ministeriums erinnert zudem an die empfindlichen Strafen im ruhenden Verkehr, die weiterhin gelten. Falschparker werden 2026 nicht geschont:
Auch "Auto-Posing" (unnützes Hin- und Herfahren, Lärmbelästigung) bleibt im Fokus der Behörden und wird mit bis zu 100 Euro geahndet.