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Bußgeldkatalog Update: Diese neue 100-Euro-Strafe gilt ab sofort

Verkehr - Oliver Godolt - 10.12.2025, 19:45 Uhr
BMDV-Update vom 10.12.: Ab sofort gilt eine neue Pflicht für LKW-Fahrer (100 € Strafe & 1 Punkt). Plus: Die neuen Bußgelder für Autofahrer für das Jahr 2026 wurden bestätigt.

Ein LKW fährt auf einer deutschen Autobahn, im Hintergrund sind Windräder zu sehen
Sicherheit hat Vorfahrt: Wer im LKW (über 3,5t) den Notbremsassistenten deaktiviert, muss ab sofort mit 100 Euro Bußgeld rechnen.

Ab sofort: Notbremsassistent darf nicht deaktiviert werden

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit Stand vom 10. Dezember 2025 ein wichtiges Update zum Bußgeldkatalog veröffentlicht. Still und heimlich wurde eine neue Vorschrift in die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) aufgenommen, die schwere Unfälle am Stauende verhindern soll.

Die neue Nummer 109 im Bußgeldkatalog:

Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (LKW, schwere Wohnmobile, Busse) sind ab sofort verpflichtet, einen vorgeschriebenen Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h eingeschaltet zu lassen.

  • Der Verstoß: Wer das System manuell abschaltet oder deaktiviert lässt, handelt ordnungswidrig.
  • Die Strafe: Es wird ein Bußgeld von 100 Euro fällig.
  • Punkte: Zusätzlich erfolgt der Eintrag von 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Zusätzlich weist das Ministerium darauf hin, dass rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts weiterhin nur Schrittgeschwindigkeit (max. 11 km/h) fahren dürfen. Wer schneller abbiegt, zahlt 70 Euro und kassiert ebenfalls einen Punkt.

Bestätigt: Diese Bußgelder gelten 2026 für Autofahrer

Viele Autofahrer hatten auf eine Anpassung der Bußgeldsätze zum Jahreswechsel spekuliert. Das aktuelle Update des Ministeriums bestätigt jedoch: Die verschärften Sanktionen der letzten Novelle haben auch im Jahr 2026 bestand.

Für PKW-Fahrer bleibt es besonders innerorts teuer. Schon geringe Überschreitungen ziehen hohe Verwarnungsgelder nach sich.

Auszug aus den aktuellen Sanktionen (gültig 2026):

  • 21 km/h zu schnell (innerorts): 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot.
  • 26 km/h zu schnell (außerorts): 150 Euro Bußgeld, 1 Punkt. (Fahrverbot für Wiederholungstäter möglich).

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten? Prüfen Sie die Vorwürfe genau. Technische Fehler bei Messgeräten sind keine Seltenheit.

» Hier geht es zur vollständigen Bußgeldtabelle 2026

Teures Parken & Rettungsgasse: Die Regeln bleiben streng

Das Update des Ministeriums erinnert zudem an die empfindlichen Strafen im ruhenden Verkehr, die weiterhin gelten. Falschparker werden 2026 nicht geschont:

  • Geh- und Radwege: Das Parken hier kostet bis zu 110 Euro und kann einen Punkt einbringen (bei Behinderung oder Parkdauer über 1 Stunde).
  • E-Ladesäulen & Carsharing: Wer unberechtigt auf Parkplätzen für E-Autos oder Carsharing parkt, zahlt pauschal 55 Euro.
  • Zweite Reihe: Das Halten in zweiter Reihe wird mit bis zu 110 Euro und einem Punkt bestraft.

Auch "Auto-Posing" (unnützes Hin- und Herfahren, Lärmbelästigung) bleibt im Fokus der Behörden und wird mit bis zu 100 Euro geahndet.


Oliver Godolt
Autor

Oliver Godolt

Head of Content & Legal Tech Experte