Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz - Körperschaft des öffentlichen Rechts, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.
Jetzt Bußgeldcheck starten und kostenlos Einspruch prüfen. Liegen Messfehler oder Formfehler der Bußgeldstelle vor, lassen sich Strafen oft abwenden.
Jetzt kostenlos prüfenDie Bußgeldstelle der Stadt Amberg im Bundesland Bayern ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Emailfabrikstraße 13 in 92224 Amberg.
| Bußgeldstelle | Information |
|---|---|
| Name der Behörde | Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz |
| Fachabteilung | Körperschaft des öffentlichen Rechts | Bundesland | Bayern |
| Ort | Amberg |
| Postleitzahl | 92224 |
| Straße | Emailfabrikstraße 13 |
| Telefon | 📞 09621-76 91 60 |
| Fax | 📠 09621-10 70 23 |
| info@zv-kvs.de | |
| Einspruch möglich? | Zum Bußgeldcheck |
| Wir bemühen uns, die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen. | |
Die Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Amberg ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.
Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Bayern gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | - | 70€ | Nein | Prüfen | |
| 21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Prüfen | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.
Wenn Sie von der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Amberg davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.
Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.
Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.
Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Amberg beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.
Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 09621-76 91 60 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 09621-10 70 23. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse info@zv-kvs.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.
Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen. Hier können Sie Ihren Anhörungsbogen digital einsehen und bearbeiten, was den Prozess beschleunigen kann.
Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben auf dieser Seite zuletzt am 16.02.2026 geprüft. Da sich Zuständigkeiten, Kontaktdaten oder technische Verfahren bei der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz kurzfristig ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.
Für tagesaktuelle Informationen und verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte den direkten Link zum offiziellen Portal für die Online-Anhörung:
www.anhoerung24.de/330