Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau - Bußgeldstelle Alb-Donau-Kreis, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.
Jetzt Bußgeldcheck starten und kostenlos Einspruch prüfen. Liegen Messfehler oder Formfehler der Bußgeldstelle vor, lassen sich Strafen oft abwenden.
Jetzt kostenlos prüfenDie Bußgeldstelle der Stadt Langenau im Bundesland Baden-Württemberg ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Kuftenstraße 19 in 89122 Langenau.
| Bußgeldstelle | Information |
|---|---|
| Name der Behörde | Verwaltungsverband Langenau |
| Fachabteilung | Bußgeldstelle Alb-Donau-Kreis | Bundesland | Baden-Württemberg |
| Ort | Langenau |
| Postleitzahl | 89122 |
| Straße | Kuftenstraße 19 |
| Telefon | 📞 07345-96 40 66 1 |
| Fax | 📠 07345-96 40 64 0 |
| ordnungsamt@vv-langenau.de | |
| Einspruch möglich? | Zum Bußgeldcheck |
| Wir bemühen uns, die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen. | |
Die Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Langenau ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.
Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Baden-Württemberg gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | - | 70€ | Nein | Prüfen | |
| 21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Prüfen | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.
Wenn Sie von der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Langenau davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.
Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Verwaltungsverband Langenau dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.
Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.
Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Langenau beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.
Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 07345-96 40 66 1 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 07345-96 40 64 0. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse ordnungsamt@vv-langenau.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.
Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen. Hier können Sie Ihren Anhörungsbogen digital einsehen und bearbeiten, was den Prozess beschleunigen kann.
Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben auf dieser Seite zuletzt am 16.02.2026 geprüft. Da sich Zuständigkeiten, Kontaktdaten oder technische Verfahren bei der Bußgeldstelle Verwaltungsverband Langenau kurzfristig ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.
Für tagesaktuelle Informationen und verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte den direkten Link zur offiziellen Website dieser Behörde:
www.vv-langenau.de/owi