Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr: Infos & Kontaktdaten 2025

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr - Bußgeldstelle/Ordnungsamt, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025.

Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Mülheim an der Ruhr (Stadt) im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Am Rathaus 1 in 45468 Mülheim an der Ruhr (Stadt).

Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr Informationen
Fachabteilung Bußgeldstelle/Ordnungsamt
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Mülheim an der Ruhr (Stadt)
Postleitzahl 45468
Straße Am Rathaus 1
Telefon 📞 0208-45 50
Fax 📠 0208-45 59 99 9
E-Mail info@muelheim-ruhr.de
Einspruch möglich? Einspruch kostenlos prüfen

Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Stadt) ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Nordrhein-Westfalen Innerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 - 70€ Nein Prüfen
21 - 25 1 115€ Nein Prüfen
26 - 30 1 180€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 2 260€ 1 Monat Prüfen
41 - 50 2 400€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 560€ 2 Monate Prüfen
61 - 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
Über 70 2 800€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen Außerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 60€ Nein Prüfen
21 - 25 1 100€ Nein Prüfen
26 - 30 1 150€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 1 200€ 1 Monat* Prüfen
41 - 50 2 320€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 480€ 1 Monat Prüfen
61 - 70 2 600€ 2 Monate Prüfen
Über 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Wie läuft das Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie von der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Stadt) davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Stadt Mülheim an der Ruhr dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.

Der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.

Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Mülheim an der Ruhr (Stadt) beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie über Ihre Einspruchsfrist von 14 Tagen informiert

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr: Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 0 - erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 0. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse info@muelheim-ruhr.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Die Kommunikation mit der Bußgeldstelle Stadt Mülheim an der Ruhr erfolgt in der Regel auf postalischem Weg. Beachten Sie daher die Fristen für die Anhörung und den Einspruch, um keine Nachteile im weiteren Verfahren zu erleiden.