Bußgeldstelle Stadt Bonn: Infos & Kontaktdaten 2025

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Stadt Bonn - Ordnungswidrigkeiten, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025.

Bußgeldstelle Stadt Bonn: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Bonn im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Berliner Platz 2 in 53111 Bonn.

Bußgeldstelle Stadt Bonn Informationen
Fachabteilung Ordnungswidrigkeiten
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Bonn
Postleitzahl 53111
Straße Berliner Platz 2
Telefon 📞 0228-77 60 77
Fax 📠 0228-77 96 19 80 0
E-Mail stvo@bonn.de
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Bußgeldstelle Stadt Bonn: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Stadt Bonn ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Bonn über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Bonn ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Nordrhein-Westfalen Innerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 - 70€ Nein Prüfen
21 - 25 1 115€ Nein Prüfen
26 - 30 1 180€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 2 260€ 1 Monat Prüfen
41 - 50 2 400€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 560€ 2 Monate Prüfen
61 - 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
Über 70 2 800€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Nordrhein-Westfalen Außerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 60€ Nein Prüfen
21 - 25 1 100€ Nein Prüfen
26 - 30 1 150€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 1 200€ 1 Monat* Prüfen
41 - 50 2 320€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 480€ 1 Monat Prüfen
61 - 70 2 600€ 2 Monate Prüfen
Über 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Wie läuft das Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Stadt Bonn ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Stadt Bonn geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie von der Bußgeldstelle Stadt Bonn einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Bonn davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Stadt Bonn dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.

Der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Stadt Bonn

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Stadt Bonn davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.

Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Bonn beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie über Ihre Einspruchsfrist von 14 Tagen informiert

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Stadt Bonn erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Bußgeldstelle Stadt Bonn: Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 0 - erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 0. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse stvo@bonn.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Die Kommunikation mit der Bußgeldstelle Stadt Bonn erfolgt in der Regel auf postalischem Weg. Beachten Sie daher die Fristen für die Anhörung und den Einspruch, um keine Nachteile im weiteren Verfahren zu erleiden.