Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss - Straßenverkehrsamt Bußgeldbehörde, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2025.
Die Bußgeldstelle der Stadt Grevenbroich im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Auf der Schanze 1 in 41515 Grevenbroich.
Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss | Informationen |
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Fachabteilung | Straßenverkehrsamt Bußgeldbehörde | Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Ort | Grevenbroich |
Postleitzahl | 41515 |
Straße | Auf der Schanze 1 |
Telefon | 📞 02181-60 13 64 0 |
Fax | 📠 02181-60 13 69 9 |
bussgeldstelle@rhein-kreis-neuss.de | |
Einspruch möglich? | Einspruch kostenlos prüfen |
Die Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:
Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Grevenbroich ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.
Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
---|---|---|---|---|---|
Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
16 - 20 | - | 70€ | Nein | Prüfen | |
21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen | |
26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen | |
31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen | |
41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen | |
51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen | |
61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen | |
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. |
zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
---|---|---|---|---|---|
Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
16 - 20 | 60€ | Nein | Prüfen | ||
21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen | |
26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen | |
31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen | |
41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen | |
51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen | |
61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen | |
Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. |
Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.
Wenn Sie von der Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Grevenbroich davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.
Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Rhein-Kreis Neuss dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.
Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.
Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Grevenbroich beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.
Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 0 - erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 0. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse bussgeldstelle@rhein-kreis-neuss.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.
Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen. Hier können Sie Ihren Anhörungsbogen digital einsehen und bearbeiten, was den Prozess beschleunigen kann.