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Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin: Kontaktdaten & Infos zum Bußgeldverfahren

Redaktion - Akt. am 16.02.2026, 17:15

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin - Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.

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Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Berlin im Bundesland Berlin ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Postanschrift in 12660 Berlin.

Bußgeldstelle Information
Name der Behörde Polizeipräsident in Berlin
Fachabteilung Zentrale Serviceeinheit Bußgeldstelle
Bundesland Berlin
Ort Berlin
Postleitzahl 12660
Straße Postanschrift
Telefon 📞 030-21 47 48 36 47
Fax 📠 030-21 47 48 36 47
E-Mail bussgeldstelle@bowi.berlin.de
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Wir bemühen uns, die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen.

Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Berlin ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Berlin gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Berlin Innerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 - 70€ Nein Prüfen
21 - 25 1 115€ Nein Prüfen
26 - 30 1 180€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 2 260€ 1 Monat Prüfen
41 - 50 2 400€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 560€ 2 Monate Prüfen
61 - 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
Über 70 2 800€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Berlin Außerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 60€ Nein Prüfen
21 - 25 1 100€ Nein Prüfen
26 - 30 1 150€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 1 200€ 1 Monat* Prüfen
41 - 50 2 320€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 480€ 1 Monat Prüfen
61 - 70 2 600€ 2 Monate Prüfen
Über 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Wie läuft das Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie von der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Berlin davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Polizeipräsident in Berlin dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.

Der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.

Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Berlin beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie über Ihre Einspruchsfrist von 14 Tagen informiert

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin: Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 030-21 47 48 36 47 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 030-21 47 48 36 47. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse bussgeldstelle@bowi.berlin.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Ein besonderer Service der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin ist die Möglichkeit, die Online-Anhörung zu nutzen. Hier können Sie Ihren Anhörungsbogen digital einsehen und bearbeiten, was den Prozess beschleunigen kann.

Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben auf dieser Seite zuletzt am 16.02.2026 geprüft. Da sich Zuständigkeiten, Kontaktdaten oder technische Verfahren bei der Bußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin kurzfristig ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.

Für tagesaktuelle Informationen und verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte den direkten Link zur offiziellen Website dieser Behörde:
berlin.de/bussgeldstelle