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Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel: Kontaktdaten & Infos zum Bußgeldverfahren

Redaktion - Akt. am 16.02.2026, 17:15

Hier finden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel - Bürger- und Ordnungsamt Bußgeldstelle, Informationen zum Ablauf des Bußgeldverfahrens sowie die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2026.

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Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel: Ein Überblick

Die Bußgeldstelle der Stadt Kiel im Bundesland Schleswig-Holstein ist für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihr Büro befindet sich in der Fabrikstraße 8-10 in 24103 Kiel.

Bußgeldstelle Information
Name der Behörde Landeshauptstadt Kiel
Fachabteilung Bürger- und Ordnungsamt Bußgeldstelle
Bundesland Schleswig-Holstein
Ort Kiel
Postleitzahl 24103
Straße Fabrikstraße 8-10
Telefon 📞 0431-90 12 15 9
Fax 📠 0431-90 17 49 04 6
E-Mail AD-bussgeldstelle@kiel.de
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Wir bemühen uns, die Kontaktdaten der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel auf dem neuesten Stand zu halten. Dennoch können wir keine Garantie für die vollständige Richtigkeit und Aktualität aller Angaben übernehmen.

Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel: Verkehrsüberwachung

Die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel ist grundsätzlich für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Dazu zählen:

Wenn Sie im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel über 16 km/h zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren sind und geblitzt wurden, eröffnet die Behörde mit Sitz in Kiel ein Bußgeldverfahren, das mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von mindestens 28,50 Euro verbunden ist.

Der genaue Strafe richtet sich nach den Regelungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs, der auch für das Bundesland Schleswig-Holstein gilt, und der Schwere des Verstoßes. Es drohen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Bußgeldtabelle Schleswig-Holstein Innerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 - 30€ Nein Eher nicht
11 - 15 - 50€ Nein Eher nicht
16 - 20 - 70€ Nein Prüfen
21 - 25 1 115€ Nein Prüfen
26 - 30 1 180€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 2 260€ 1 Monat Prüfen
41 - 50 2 400€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 560€ 2 Monate Prüfen
61 - 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
Über 70 2 800€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Bußgeldkatalog Schleswig-Holstein Außerorts

zu schnell in km/h km/h Punkte Bußgeld Fahrverbot Einspruch?
Bis 10 20€ Nein Eher nicht
11 - 15 40€ Nein Eher nicht
16 - 20 60€ Nein Prüfen
21 - 25 1 100€ Nein Prüfen
26 - 30 1 150€ 1 Monat* Prüfen
31 - 40 1 200€ 1 Monat* Prüfen
41 - 50 2 320€ 1 Monat Prüfen
51 - 60 2 480€ 1 Monat Prüfen
61 - 70 2 600€ 2 Monate Prüfen
Über 70 2 700€ 3 Monate Prüfen
* Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird.

Wie läuft das Bußgeldverfahren bei der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel ab?

Sie sind im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel geblitzt worden? Dann erhalten Sie in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ein Schreiben der Bußgeldstelle.

Wenn Sie von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel einen Anhörungsbogen zugestellt bekommen, geht die Behörde mit Sitz in Kiel davon aus, dass Sie gefahren sind. Die meisten Fahrer werden anhand eines Blitzerfoto per Abgleich von Gesicht und Kennzeichen identifiziert.

Ein ausgestellter Zeugenfragebogen der Bußgeldbehörde Landeshauptstadt Kiel dient in erster Linie der Fahrerermittlung, um festzustellen, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat - das ist häufig der Fall wenn Familienanhgehörige mit dem Auto gefahren sind oder es sich um einen Firmenwagen handelt.

Der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel

Wenn die Fahrerermittlung erfolgreich war und die Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel davon überzeugt ist, dass Sie die Ordnungswidrigkeit begangen haben, erhalten Sie überlicherweise einige Wochen nach der Anhörung einen Bußgeldbescheid. Dieses offizielle Dokument enthält die Details des vorgeworfenen Verstoßes.

Ein typischer Bußgeldbescheid ausgestellt von der Behörde in Kiel beinhaltet in der Regel folgende wichtige Informationen:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Angaben zum Verstoß (Ort, Datum, Uhrzeit)
  • Die Höhe des Bußgeldes und der Verwaltungskosten
  • Mögliche Nebenfolgen wie Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot
  • Die Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie über Ihre Einspruchsfrist von 14 Tagen informiert

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel erhalten haben, ist es wichtig, den Bescheid genau zu prüfen. Bei Unklarheiten oder Zweifeln am Sachverhalt haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Wir empfehlen, die Frist nicht zu verpassen, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.

Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel: Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Für direkte Anfragen können Sie die Behörde unter der Telefonnummer 0431-90 12 15 9 erreichen. Eine Kontaktaufnahme per Fax ist ebenfalls möglich unter der Nummer 0431-90 17 49 04 6. Alternativ steht Ihnen die E-Mail-Adresse AD-bussgeldstelle@kiel.de für schriftliche Anfragen zur Verfügung.

Die Kommunikation mit der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel erfolgt in der Regel auf postalischem Weg. Beachten Sie daher die Fristen für die Anhörung und den Einspruch, um keine Nachteile im weiteren Verfahren zu erleiden.

Transparenz-Hinweis: Wir haben die Angaben auf dieser Seite zuletzt am 16.02.2026 geprüft. Da sich Zuständigkeiten, Kontaktdaten oder technische Verfahren bei der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Kiel kurzfristig ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr.

Für tagesaktuelle Informationen und verbindliche Auskünfte nutzen Sie bitte den direkten Link zur offiziellen Website dieser Behörde:
www.kiel.de