Die Hauptuntersuchung (HU), fälschlicherweise oft nur als "TÜV" bezeichnet, ist ein Pflichttermin, den Sie nicht verschwitzen dürfen. Bei einem Neuwagen wird die erste HU nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. Wann genau die nächste Überprüfung ansteht, ist auf der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.
Grundsätzlich gilt: Die HU darf nicht überzogen werden. Sie muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der Plakette steht (die oberste Zahl gibt den Monat an). Alles, was danach kommt, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wird die überfällige HU im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, drohen Verwarnungs- oder Bußgelder. Bei Pkw und Motorrädern wird erst ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten ein Bußgeld verhängt. Bei sicherheitsprüfungspflichtigen Nutzfahrzeugen (wie Lastwagen und bestimmte Anhänger) drohen die Strafen schon früher.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Dauer der Überschreitung.
| Dauer der Überziehung | Pkw, Motorräder und leichte Anhänger | Nutzfahrzeuge (sicherheitspflichtig) |
|---|---|---|
| Bis zu 2 Monate | Keine Strafe | 15 Euro Verwarnungsgeld |
| Mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro Verwarnungsgeld | 25 Euro Bußgeld |
| Mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro Bußgeld | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
| Mehr als 8 Monate | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg | 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
Wichtig: Die Behörde kann die Stilllegung des Fahrzeugs anordnen, wenn die Frist eklatant überschritten wurde.
Nicht nur der Staat droht mit Kosten. Auch die Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) ist verpflichtet, ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten eine sogenannte **erweiterte HU** (Ergänzungsuntersuchung) durchzuführen. Für diesen Mehraufwand werden in der Regel 20 Prozent extra auf die regulären HU-Gebühren aufgeschlagen.
Eine gute Nachricht: Die früher übliche **Rückdatierung** der neuen HU-Plakette gibt es nicht mehr. Wenn Sie den Termin verschwitzt haben, läuft die Frist zur nächsten Hauptuntersuchung trotzdem wieder **volle zwei Jahre** ab dem tatsächlichen Prüfdatum.
Stellt der Prüfer erhebliche Mängel fest, gilt das Fahrzeug als "durchgefallen". Sie haben dann eine Frist von **einem Monat** für die Nachuntersuchung. Wichtig: Die Mängel müssen **umgehend** behoben werden. Wird die Monatsfrist verstreichen gelassen, muss eine **komplette, neue und damit erneut gebührenpflichtige HU** durchgeführt werden. Wird die Überschreitung dieser Frist bei einer Kontrolle entdeckt, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes können Sie zunächst aufatmen: Die **Kfz-Haftpflichtversicherung** deckt Schäden des Unfallgegners auch bei abgelaufener HU ab. Allerdings kann die Versicherung bei einem Unfall, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei der HU beanstandet worden wäre, Regress fordern (maximal 5.000 Euro). Die **Kaskoversicherung** kann im schlimmsten Fall sogar die Leistung verweigern, wenn ein offensichtlicher Mangel zum Schaden geführt hat.