TÜV beim Auto überzogen (HU): Welche Strafen drohen?

Verkehr - Oliver Godolt - 15.10.2025, 15:41 Uhr
Der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) beim Auto ist schnell mal versäumt. Doch droht dann gleich ein Bußgeld - und was passiert mit dem Versicherungsschutz? Wir sehen uns an, welche Konsquenzen beim Überziehen des TÜV-Termins drohen.

Der Motor eines Autos wird in der Werkstatt begutachtet

Frist verpasst: Wie lange darf man TÜV überziehen?

Die Hauptuntersuchung (HU), fälschlicherweise oft nur als "TÜV" bezeichnet, ist ein Pflichttermin, den Sie nicht verschwitzen dürfen. Bei einem Neuwagen wird die erste HU nach drei Jahren fällig, danach alle zwei Jahre. Wann genau die nächste Überprüfung ansteht, ist auf der HU-Plakette am hinteren Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.

Grundsätzlich gilt: Die HU darf nicht überzogen werden. Sie muss spätestens innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der Plakette steht (die oberste Zahl gibt den Monat an). Alles, was danach kommt, ist eine Ordnungswidrigkeit.

HU abgelaufen: Diese Strafen drohen

Wird die überfällige HU im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, drohen Verwarnungs- oder Bußgelder. Bei Pkw und Motorrädern wird erst ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten ein Bußgeld verhängt. Bei sicherheitsprüfungspflichtigen Nutzfahrzeugen (wie Lastwagen und bestimmte Anhänger) drohen die Strafen schon früher.

TÜV überzogen? So teuer wird es

Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Dauer der Überschreitung.

Dauer der Überziehung Pkw, Motorräder und leichte Anhänger Nutzfahrzeuge (sicherheitspflichtig)
Bis zu 2 Monate Keine Strafe 15 Euro Verwarnungsgeld
Mehr als 2 bis 4 Monate 15 Euro Verwarnungsgeld 25 Euro Bußgeld
Mehr als 4 bis 8 Monate 25 Euro Bußgeld 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
Mehr als 8 Monate 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg

Wichtig: Die Behörde kann die Stilllegung des Fahrzeugs anordnen, wenn die Frist eklatant überschritten wurde.

Zusatzkosten bei der Prüforganisation

Nicht nur der Staat droht mit Kosten. Auch die Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) ist verpflichtet, ab einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten eine sogenannte **erweiterte HU** (Ergänzungsuntersuchung) durchzuführen. Für diesen Mehraufwand werden in der Regel 20 Prozent extra auf die regulären HU-Gebühren aufgeschlagen.

Keine Rückdatierung der TÜV-Plakette

Eine gute Nachricht: Die früher übliche **Rückdatierung** der neuen HU-Plakette gibt es nicht mehr. Wenn Sie den Termin verschwitzt haben, läuft die Frist zur nächsten Hauptuntersuchung trotzdem wieder **volle zwei Jahre** ab dem tatsächlichen Prüfdatum.

Durchgefallen: Fristen für die Nachuntersuchung

Stellt der Prüfer erhebliche Mängel fest, gilt das Fahrzeug als "durchgefallen". Sie haben dann eine Frist von **einem Monat** für die Nachuntersuchung. Wichtig: Die Mängel müssen **umgehend** behoben werden. Wird die Monatsfrist verstreichen gelassen, muss eine **komplette, neue und damit erneut gebührenpflichtige HU** durchgeführt werden. Wird die Überschreitung dieser Frist bei einer Kontrolle entdeckt, droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Versicherungsschutz trotz abgelaufener HU

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes können Sie zunächst aufatmen: Die **Kfz-Haftpflichtversicherung** deckt Schäden des Unfallgegners auch bei abgelaufener HU ab. Allerdings kann die Versicherung bei einem Unfall, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei der HU beanstandet worden wäre, Regress fordern (maximal 5.000 Euro). Die **Kaskoversicherung** kann im schlimmsten Fall sogar die Leistung verweigern, wenn ein offensichtlicher Mangel zum Schaden geführt hat.

Sonderfälle: HU bei Saisonkennzeichen und im Ausland

  • Saisonkennzeichen: Ist die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig, muss sie **im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums** nachgeholt werden. Beispiel: TÜV im Januar fällig, Saison beginnt im April – die HU muss im April erfolgen.
  • Fahrzeug im Ausland: Wer nachweisen kann, dass das Fahrzeug bei der Ausreise noch eine gültige HU hatte und seitdem ständig im Ausland war, kann ein Bußgeld in Deutschland umgehen. Als Nachweis kann das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Die **deutsche HU muss jedoch unmittelbar nach der Rückkehr** in Deutschland nachgeholt werden.

Quelle:

  1. ADAC, 22.07.2025, TÜV überziehen: Diese Kosten drohen