Für E-Scooter-Fahrer ändert sich im Jahr 2026 einiges. Die neue Blinker-Pflicht, Haftungsregeln und aktuelle Bußgelder nach der StVO-Novelle im Überblick.
Für das Fahren mit E-Scootern sind 2026 neue Regeln in Kraft getreten.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde grundlegend überarbeitet. Ziel der Bundesregierung ist es, die Sicherheit zu erhöhen und E-Scooter rechtlich näher an das Fahrrad zu rücken. Seit Anfang 2026 greifen die ersten verhaltensrechtlichen Änderungen der neuen StVO-Novelle.
Besonders wichtig für Nutzer: Die Bußgelder für typische Verstöße wurden spürbar angehoben, um das Chaos in den Innenstädten einzudämmen.
Gleichstellung: Radwege und Grünpfeil
E-Scooter werden dem Radverkehr weitgehend gleichgestellt. Das erleichtert die Orientierung im Schilderwald:
Zusatzzeichen: Wo "Radverkehr frei" steht (z.B. Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung), dürfen E-Scooter nun automatisch auch fahren.
Grünpfeil: Das Abbiegen bei Rot an Ampeln mit Grünpfeil-Schild ist für E-Scooter nun unter den gleichen Bedingungen wie für Radfahrer erlaubt.
Nebeneinanderfahren: Das Fahren zu zweit nebeneinander (auf zwei Scootern!) ist jetzt erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
Blinker-Pflicht und Technik-Vorgaben
Um Unfälle beim Abbiegen zu vermeiden, hat der Bundesrat neue technische Standards beschlossen:
Blinker-Pflicht: Neu zugelassene Modelle müssen ab 2027 zwingend mit Blinkern ausgestattet sein. Für Bestandsfahrzeuge gibt es einen unbefristeten Schutz.
Bremsen: Vorgeschrieben sind nun zwei technisch voneinander unabhängige Bremsanlagen für Vorder- und Hinterrad.
Haftung und Promille: Strenge Regeln für Fahrer
Ein Durchbruch im Opferschutz: Die Gefährdungshaftung wird auf E-Scooter ausgeweitet. Das bedeutet, dass Halter (und Verleihfirmen) künftig auch ohne direkt nachgewiesenes Verschulden des Fahrers für Schäden haften können – ähnlich wie bei PKW.
Vorsicht bei Alkohol: Es bleibt bei der strikten 0,5-Promille-Grenze (0,0 Promille für unter 21-Jährige und Fahranfänger). Ein Verstoß kostet im Regelfall:
500 Euro Bußgeld
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Fahrverbot
E-Scooter Bußgelder 2026: Das kostet es aktuell
Damit Sie mobil nicht in die Kostenfalle tappen, haben wir die häufigsten Verstöße hier kompakt zusammengefasst. Wichtig: Mit der StVO-Novelle 2026 wurden einige Sätze (z. B. das Fahren zu zweit) deutlich angehoben, um die Sicherheit im Stadtverkehr zu erhöhen.
Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen:
Regelsatz: 25 € (bei Behinderung 30 €; mit Gefährdung 35 €).
Rote Ampel überfahren:
Einfacher Verstoß: 60 € und 1 Punkt in Flensburg.
Bei einer Rotphase über 1 Sekunde: 100 € und 1 Punkt.
Smartphone am Lenker benutzt:
Bußgeld: 100 € und 1 Punkt.
Zu zweit auf einem Scooter unterwegs:
Strafe: 25 € (neu angepasst, früher 5 €).
Fahren ohne gültiges Kennzeichen:
Bußgeld: 40 €. Achtung: Ab dem 1. März 2026 gilt die neue schwarze Plakette!
Alkoholfahrt (ab 0,5 Promille):
Regelsatz: 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Tipp der Redaktion: Achten Sie auf das neue Versicherungsjahr! Ab März sind die grünen Aufkleber nicht mehr gültig. Wer ohne Haftpflichtschutz fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern macht sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar.