Ein Gebrauchtwagenverkauf ohne gültigen TÜV-Bericht? Ab 2026 könnte das in Europa der Vergangenheit angehören. Eine neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, den Gebrauchtwagenmarkt zu revolutionieren. Verkäufer müssen künftig nachweisen, dass ihr Fahrzeug fahrtüchtig und kein „Altfahrzeug“ ist. Was diese Regelung für Sie als Verkäufer oder Käufer bedeutet und wie Sie sich vorbereiten, erfahren Sie hier.
Die EU möchte den Gebrauchtwagenmarkt stärker regulieren, um den Recyclingkreislauf von Fahrzeugen zu optimieren. Das ehrgeizige Ziel: 95 Prozent der Rohstoffe eines alten Autos sollen wiederverwertbar sein. Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und zielt darauf ab, den Export von Schrottfahrzeugen in Nicht-EU-Länder zu verhindern.
Laut der polnischen Umweltministerin soll die Verordnung ein „Meilenstein für Europa“ sein, der Abfall reduziert und die Abhängigkeit von Rohstoffen aus dem Ausland verringert. Die Regelung soll die europäische Auto- und Recyclingindustrie stärken und gleichzeitig Bürokratie abbauen.
Die Nachweispflicht betrifft alle Fahrzeuge, die im In- und Ausland verkauft werden. Zunächst gilt die Regelung nur für Autos und leichte Nutzfahrzeuge, soll aber schrittweise auf Motorräder, Lkw und Busse ausgeweitet werden.
Ihr Auto gilt als „Altfahrzeug“, wenn es erhebliche Schäden aufweist, die eine Reparatur unwirtschaftlich machen. Dazu zählen:
Als Verkäufer müssen Sie künftig belegen, dass Ihr Auto fahrtüchtig und nicht „schrottreif“ ist. Dafür haben Sie zwei einfache Möglichkeiten:
Ohne einen dieser Nachweise könnte der Verkauf des Fahrzeugs als Gebrauchtwagen untersagt werden. Auch die Ausfuhr durch den Zoll könnte verweigert werden. Online-Marktplätze werden in Zukunft die Vorlage solcher Dokumente verlangen.
Die neue Regelung kommt vor allem den Käufern zugute. Die Nachweispflicht schafft eine bessere Transparenz über den tatsächlichen Zustand eines Fahrzeugs und schützt Käufer davor, ungewollt ein defektes oder nicht verkehrssicheres Auto zu erwerben. Zwar könnten gewerbliche Händler die zusätzlichen Kosten weitergeben, doch der Zugewinn an Sicherheit macht diese Regelung zu einem großen Pluspunkt für Verbraucher.