Gebrauchtwagenverkauf: Neue EU-Regel tritt ab 2026 in Kraft

Verkehr - Oliver Godolt - 21.08.2025, 09:35 Uhr
Eine neue EU-Verordnung sorgt für Schlagzeilen. Ab 2026 sollen Verkäufer von Gebrauchtwagen deren verkehrstüchtig nachweisen, z.B. durch ein TÜV-Zertifikat, per Video oder ein Gutachten.

Finger halten Autoschlüssel im Vordergrund. Im Hintergrund ist ein Gebrauchtwagen abgebildet.

TÜV-Pflicht beim Gebrauchtwagenverkauf: Das ändert sich 2026

Ein Gebrauchtwagenverkauf ohne gültigen TÜV-Bericht? Ab 2026 könnte das in Europa der Vergangenheit angehören. Eine neue EU-Richtlinie zielt darauf ab, den Gebrauchtwagenmarkt zu revolutionieren. Verkäufer müssen künftig nachweisen, dass ihr Fahrzeug fahrtüchtig und kein „Altfahrzeug“ ist. Was diese Regelung für Sie als Verkäufer oder Käufer bedeutet und wie Sie sich vorbereiten, erfahren Sie hier.

Was will die EU erreichen? Die Hintergründe der neuen Regelung

Die EU möchte den Gebrauchtwagenmarkt stärker regulieren, um den Recyclingkreislauf von Fahrzeugen zu optimieren. Das ehrgeizige Ziel: 95 Prozent der Rohstoffe eines alten Autos sollen wiederverwertbar sein. Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung und zielt darauf ab, den Export von Schrottfahrzeugen in Nicht-EU-Länder zu verhindern.

Laut der polnischen Umweltministerin soll die Verordnung ein „Meilenstein für Europa“ sein, der Abfall reduziert und die Abhängigkeit von Rohstoffen aus dem Ausland verringert. Die Regelung soll die europäische Auto- und Recyclingindustrie stärken und gleichzeitig Bürokratie abbauen.

Wann gilt ein Auto als Schrott? Die Kriterien für „Altfahrzeuge“

Die Nachweispflicht betrifft alle Fahrzeuge, die im In- und Ausland verkauft werden. Zunächst gilt die Regelung nur für Autos und leichte Nutzfahrzeuge, soll aber schrittweise auf Motorräder, Lkw und Busse ausgeweitet werden.

Ihr Auto gilt als „Altfahrzeug“, wenn es erhebliche Schäden aufweist, die eine Reparatur unwirtschaftlich machen. Dazu zählen:

  • Schäden an tragenden Bauteilen oder sicherheitsrelevanten Systemen (z. B. Bremsen, Airbags).
  • Fahrzeuge, die länger als zwei Jahre abgemeldet waren oder keine gültige Hauptuntersuchung (HU) mehr haben.
  • Ein bereits ausgestellter Verwertungsnachweis.

So erbringen Sie den Nachweis

Als Verkäufer müssen Sie künftig belegen, dass Ihr Auto fahrtüchtig und nicht „schrottreif“ ist. Dafür haben Sie zwei einfache Möglichkeiten:

  • HU-Bescheinigung: Legen Sie eine gültige Bescheinigung der Hauptuntersuchung (TÜV) vor. Dies ist die einfachste und gängigste Methode.
  • Unabhängiges Gutachten: Alternativ können Sie ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen. Beachten Sie, dass dies zusätzliche Kosten verursacht.

Ohne einen dieser Nachweise könnte der Verkauf des Fahrzeugs als Gebrauchtwagen untersagt werden. Auch die Ausfuhr durch den Zoll könnte verweigert werden. Online-Marktplätze werden in Zukunft die Vorlage solcher Dokumente verlangen.

Vorteile für Käufer: Mehr Sicherheit und Transparenz

Die neue Regelung kommt vor allem den Käufern zugute. Die Nachweispflicht schafft eine bessere Transparenz über den tatsächlichen Zustand eines Fahrzeugs und schützt Käufer davor, ungewollt ein defektes oder nicht verkehrssicheres Auto zu erwerben. Zwar könnten gewerbliche Händler die zusätzlichen Kosten weitergeben, doch der Zugewinn an Sicherheit macht diese Regelung zu einem großen Pluspunkt für Verbraucher.