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Führerschein-Umtausch 2026: Diese Scheckkarten laufen im Januar ab

Verkehr - Oliver Godolt - 10.12.2025, 15:11 Uhr
Achtung Autofahrer: Am 19.01.2026 läuft die nächste Frist ab. Erstmals sind Scheckkarten-Führerscheine (1999-2001) betroffen. Prüfen Sie jetzt Feld 4a!

Vorderseite eines EU-Scheckkarten-Führerscheins Muster Max Mustermann
Blick auf die Karte genügt: Im Feld 4a (Ausstellungsdatum) erkennen Sie, ob Ihr Dokument am 19. Januar 2026 seine Gültigkeit verliert.

Stichtag Januar 2026: Diese Führerscheine laufen ab

Millionen Autofahrer müssen jetzt handeln: Am 19. Januar 2026 endet die nächste Umtauschfrist für Führerscheine. Eine wichtige Neuerung sorgt dabei oft für Verwirrung: Erstmals sind nicht mehr die alten Papier-Führerscheine (grau oder rosa) betroffen, sondern die Scheckkarten-Führerscheine.

Hintergrund ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie, die sicherstellen soll, dass bis 2033 alle Dokumente in der EU einheitlich und fälschungssicher sind. Wer die Frist ignoriert, besitzt rein formal kein gültiges Dokument mehr.

Feld 4a entscheidet: So prüfen Sie Ihr Dokument

Anders als bei den alten Papierführerscheinen (wo das Geburtsjahr entscheidend war), zählt bei den Scheckkarten nur noch das Ausstellungsdatum. Sie finden dieses Datum auf der Vorderseite Ihres Führerscheins im Feld 4a.

Diese Jahrgänge müssen bis zum 19.01.2026 umtauschen:

  • Ausstellungsjahr 1999: Umtauschpflichtig
  • Ausstellungsjahr 2000: Umtauschpflichtig
  • Ausstellungsjahr 2001: Umtauschpflichtig

Wichtige Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, sind von dieser Frist befreit. Sie haben Zeit bis zum 19. Januar 2033, unabhängig davon, wann ihr Führerschein ausgestellt wurde.

Unterlagen & Kosten: Das brauchen Sie für den Umtausch

Die gute Nachricht vorweg: Der Umtausch ist ein reiner Verwaltungsakt. Es ist keine neue Fahrprüfung und keine Gesundheitsuntersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt unberührt, lediglich das Dokument wird erneuert.

Für den Termin bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Wohnsitz) benötigen Sie:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
  • Den aktuellen Führerschein.
  • Eine Gebühr von ca. 25 Euro.

Tipp: Wurde Ihr alter Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnortes ausgestellt? Dann benötigen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese lässt sich meist telefonisch oder online beantragen und wird direkt an Ihre aktuelle Behörde gesendet.

Konsequenzen bei Verspätung: Bußgeld und Gültigkeit

Wer die Frist verstreichen lässt und nach dem 19. Januar 2026 mit dem alten Dokument in eine Verkehrskontrolle gerät, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig. Im Ausland können die Probleme jedoch gravierender sein, da das abgelaufene Dokument dort oft nicht mehr anerkannt wird.

Der neue EU-Führerschein ist nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern muss – ähnlich wie der Personalausweis – alle 15 Jahre erneuert werden. Dies dient primär der Aktualisierung des Passfotos und der Personendaten.