Ein Anhörungsbogen ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldstelle, das Sie über einen Verkehrsverstoß informiert. Der Zweck ist, Ihnen als Halter des Fahrzeugs die Möglichkeit zu geben, sich vor Erlass eines Bußgeldbescheids zu dem Vorwurf zu äußern.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird in Deutschland nicht der Fahrzeughalter, sondern der tatsächliche Fahrer für eine Ordnungswidrigkeit verantwortlich gemacht. Der Anhörungsbogen ist daher kein Urteil, sondern eine erste Anhörung, um den Fahrer zu identifizieren.
Diese beiden Schreiben werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Funktionen:
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, sich selbst zu belasten. Sie müssen keine Angaben zur Tat machen, aber Ihre persönlichen Daten (Anschrift, Geburtsdatum) müssen korrekt sein.
Die Frist zur Stellungnahme beträgt in der Regel eine Woche. Ignorieren Sie den Anhörungsbogen, läuft das Verfahren trotzdem weiter. Die Behörde geht dann davon aus, dass Sie der Fahrer waren, und leitet die nächsten Schritte ein.
Ein Bußgeldbescheid kann auch ohne Ihre Stellungnahme folgen. Dies geschieht in der Regel einige Wochen nach dem Anhörungsbogen.
Wichtig: Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist von drei Monaten.
Ob sich ein Einspruch gegen einen folgenden Bußgeldbescheid lohnt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Besonders sinnvoll ist ein Einspruch, wenn:
Oft ist es schwer, diese Fehler allein zu erkennen. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt kann sich lohnen, um Ihre Chancen zu prüfen.