Die Strafen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog 2025 für einen Rotlichtverstoß unter und über einer Sekunde.
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
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Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot | 1 | 90€ | Nein | Prüfen |
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot und andere gefährdet | 2 | 200€ | 1 Monat | Prüfen |
Rote Ampel unter 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung | 2 | 240€ | 1 Monat | Prüfen |
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
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Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot | 2 | 200€ | 1 Monat | Prüfen |
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot und andere gefährdet | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen |
Rote Ampel mehr als 1 Sek. lang rot mit Sachbeschädigung | 2 | 360€ | 1 Monat | Prüfen |
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
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Mit Grünpfeil abgebogen, ohne anzuhalten | 1 | 70€ | Nein | Prüfen |
+ Gefährdung anderer | 1 | 100€ | Nein | Prüfen |
+ Mit Sachbeschädigung | 1 | 120€ | Nein | Prüfen |
+ Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern | 1 | 100€ | Nein | Prüfen |
Ein Rotlichtverstoß liegt immer dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer eine Ampel überfährt, obwohl diese bereits Rot anzeigt. Dabei spielt die Haltelinie eine entscheidende Rolle. Wird diese überfahren, der Fahrer aber kann kurz dahinter noch anhalten, handelt es sich lediglich um einen Haltelinienverstoß. Dieser wird mit einem Verwarngeld von 10 Euro geahndet. Deutlich teurer wird es bei einem tatsächlichen Rotlichtverstoß.
Die Höhe der Strafe hängt maßgeblich davon ab, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren maximal eine Sekunde rot war. Hierfür drohen in der Regel 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
War die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Dies gilt als erheblich gefährlicher und wird mit einem höheren Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft.
In beiden Fällen können die Strafen erhöht werden, wenn es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall kommt.
Auch für Radfahrer und Fußgänger gelten die Ampeln als verbindlich. Wer als Radfahrer eine rote Ampel überfährt, begeht ebenfalls einen Rotlichtverstoß. Die Strafen sind hier geringer, aber es drohen ebenfalls Bußgelder und Punkte. Fußgänger müssen mit einem Verwarngeld rechnen.
Wer bei Rot über die Straße geht, muss mit einem Verwarngeld von fünf Euro rechnen, im Falle eines Unfalls sind es zehn Euro.
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein Rotlichtverstoß als A-Verstoß. Das bedeutet, dass zusätzlich zum Bußgeld und den Punkten die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird. Wer dieses Seminar nicht besucht, dem droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Dies kann in Betracht gezogen werden, wenn:
Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Nutzen Sie hierfür unseren Bußgeldcheck und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von einem Experten prüfen.