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Rote Ampel überfahren 2026: Bußgeld & Strafe

BUßGELDKATALOG | Von Redaktion Stand: 10.12.2025 (Gültig für 2026)

Eine Sekunde Unaufmerksamkeit kann teuer werden: Das Überfahren einer roten Ampel gehört zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr. Der Bußgeldkatalog 2026 unterscheidet dabei streng zwischen einem "einfachen" Rotlichtverstoß und einem "qualifizierten" Verstoß (länger als 1 Sekunde rot). Hier drohen neben hohen Bußgeldern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Eine Ampel schaltet von Gelb auf Rot
Rotlicht missachtet? Entscheidend für die Strafe ist die Zeit: War die Ampel länger als eine Sekunde rot?

Strafen einfacher Rotlichtverstoß

Ein sogenannter "einfacher Rotlichtverstoß" liegt vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie weniger als eine Sekunde rot war. Dies ist der häufigste Fall im Stadtverkehr, oft aus Unachtsamkeit ("noch schnell bei Gelb rüber").

Doch auch hier greift der Staat durch: Im Regelfall (ohne Gefährdung) kostet dies 90 Euro und bringt 1 Punkt in Flensburg ein. Ein Fahrverbot droht hier normalerweise nicht.

Vorsicht bei Gefährdung: Sollten Sie durch das Überfahren der roten Ampel andere Verkehrsteilnehmer gefährden (z.B. Querverkehr muss stark bremsen) oder gar einen Unfall (Sachbeschädigung) verursachen, wird aus dem einfachen Verstoß schnell ein teures Bußgeld von bis zu 240 Euro inklusive Fahrverbot.

Verstoß Punkte Bußgeld Fahrverbot Check
Unter 1 Sek. rot 1 90 € - Prüfen
+ Gefährdung 2 200 € 1 Monat Prüfen
+ Sachbeschädigung 2 240 € 1 Monat Prüfen

Strafen qualifizierter Rotlichtverstoß

War die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, spricht der Gesetzgeber von einem "qualifizierten Rotlichtverstoß". Hier geht man von einer groben Pflichtverletzung aus, da der Querverkehr in der Regel schon Grün hat. Das Unfallrisiko ist extrem hoch.

Die Konsequenzen sind drastisch: Neben einem Bußgeld von mindestens 200 Euro und 2 Punkten wird zwingend ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Wichtig: Wenn der Verstoß als "rücksichtslos" eingestuft wird oder Menschen konkret gefährdet wurden, kann dies sogar als Straftat (§ 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs) gewertet werden. Dann drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe (Tagessätze) oder Freiheitsstrafe.

Verstoß Punkte Bußgeld Fahrverbot Check
Über 1 Sek. rot 2 200 € 1 Monat Prüfen
+ Gefährdung 2 320 € 1 Monat Prüfen
+ Sachbeschädigung 2 360 € 1 Monat Prüfen

Rote Ampel mit Grünpfeil überfahren

Ein häufiger Irrtum im Straßenverkehr: Das schwarze Blechschild mit dem grünen Pfeil (Verkehrszeichen 720) erlaubt kein freies Abbiegen wie bei einer grünen Ampel. Rechtlich wirkt der Grünpfeil wie ein Stopp-Schild.

Das bedeutet: Sie müssen an der Haltelinie zwingend vollständig stoppen (die Räder müssen stehen), sich vergewissern, dass der Querverkehr sowie Fußgänger nicht behindert werden, und dürfen erst dann abbiegen. Wer einfach langsam durchrollt ("Rolling Stop"), begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Nr. 132.1 des Bußgeldkatalogs.

Verstoß Punkte Bußgeld Check
Abgebogen ohne Anhalten 1 70 € Prüfen
+ Gefährdung 1 100 € Prüfen
+ Sachbeschädigung 1 120 € Prüfen

Gilt auch 2026

Das Bundesverkehrsministerium hat bestätigt, dass die aktuellen Regelsätze für Rotlichtverstöße auch im Jahr 2026 unverändert bestehen bleiben. Es ist keine Erhöhung der Bußgelder für Ampelverstöße geplant.

Unterschied: Einfacher vs. Qualifizierter Verstoß

Juristisch wird beim Rotlichtverstoß strikt getrennt, wie lange die Rotphase beim Überfahren der Haltelinie bereits andauerte. Diese Zeitmessung erfolgt bei modernen Blitzern nicht mehr über Induktionsschleifen in der Fahrbahn, sondern auf Laserstrahlen, die exakt protokollieren sollen, wie viele Sekunden-Bruchteile seit dem Umschalten auf Rot vergangen sind.

Die rechtliche Grundlage liefert die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit spezifischen Tatbestandsnummern (TBNR):

  • Einfacher Rotlichtverstoß (Nr. 132 BKat): Die Ampel war kürzer als 1 Sekunde rot. Hier geht der Gesetzgeber oft noch von einem "Augenblicksversagen" oder falscher Einschätzung der Gelbphase aus.
    Folge: 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt (TBNR 137600).
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Nr. 132.3 BKat): Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Dies wird als grobe Pflichtverletzung gewertet, da der Querverkehr in der Regel bereits Grün hat und die Unfallgefahr drastisch steigt.
    Folge: 200 Euro, 2 Punkte und zwingend 1 Monat Fahrverbot (TBNR 137618).

Wichtig zur Abgrenzung: Entscheidend für den Rotlichtverstoß ist das Einfahren in den sogenannten "geschützten Kreuzungsbereich". Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem Gefahrenbereich zum Stehen kommt, begeht lediglich einen Haltelinienverstoß (10 Euro Verwarnungsgeld).

Was gilt für Radfahrer und Fußgänger?

Auch Radfahrer sammeln Punkte in Flensburg, wenn sie rote Ampeln missachten. Die Geldbußen sind hier etwa halb so hoch wie für Autofahrer (ab 60 Euro), aber ein Punkt ist sicher.

Fußgänger kommen meist mit einem Verwarngeld von 5 Euro (bei Unfall 10 Euro) davon.

Fahranfänger: Das droht in der Probezeit

Für Fahranfänger ist Rotlicht besonders gefährlich: Ein Rotlichtverstoß gilt immer als A-Verstoß.

  • Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.
  • Ein kostenpflichtiges Aufbauseminar wird angeordnet.

Bußgeldbescheid: Wann sich ein Einspruch lohnt

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid ("Zeugenfragebogen" oder "Anhörungsbogen") erhalten, haben Sie 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Fehlerquellen bei Ampelblitzern sind oft:

  • Messung der Rotphase (Eichprotokolle).
  • Schlechte Bildqualität (Fahrer nicht erkennbar).
  • Ampelschaltung (Gelbphase zu kurz eingestellt).

Nutzen Sie unseren kostenlosen Bußgeldcheck, um Ihren Fall unverbindlich prüfen zu lassen.