Sicherheitskontrollen an Flughäfen können bald deutlich einfacher werden. Der Grund dafür sind neue CT-Scanner, die einen dreidimensionalen Einblick in das Handgepäck ermöglichen. Diese fortschrittliche Technologie kann Flüssigkeiten zuverlässig von Sprengstoffen unterscheiden.
Die EU-Kommission hat die Nutzung der neuen Scanner im Juli 2025 offiziell genehmigt. An den Kontrollspuren, die mit diesen Geräten ausgestattet sind, entfällt die strenge 100-Milliliter-Flüssigkeitsregel. Stattdessen dürfen Reisende bis zu zwei Liter Flüssigkeit pro Behälter mitführen und müssen Laptops oder andere elektronische Geräte nicht mehr auspacken.
Trotz der vielversprechenden Technologie ist die flächendeckende Einführung der Scanner noch nicht abgeschlossen. An den meisten Flughäfen und Kontrollspuren in Deutschland sind die Geräte noch nicht im Einsatz oder nicht vollständig einsatzbereit. Die größte Herausforderung: Es ist für Reisende kaum erkennbar, welche Kontrollspur bereits mit der neuen Technik ausgestattet ist.
Daher lautet die klare Empfehlung von Experten und Flughäfen: Bis auf Weiteres sollten sich Fluggäste weiterhin an die seit 2006 geltenden Regeln halten, um Probleme an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Einige der größten Flughäfen in Deutschland haben bereits begonnen, die neuen CT-Scanner zu installieren. Die vollständige Umrüstung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die heute noch weit verbreiteten Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck wurden im November 2006 eingeführt. Demnach dürfen Reisende nur Behälter mit maximal 100 Millilitern Flüssigkeit mitführen, die in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit höchstens einem Liter Fassungsvermögen verstaut sein müssen. Die EU-Verordnung definiert Flüssigkeiten als „Flüssigkeiten, Gele und Aerosole“.