Ein Roadtrip durch Spanien ist ein Traum vieler Urlauber. Doch wer hier zu schnell unterwegs ist, riskiert hohe Bußgelder. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Spanien oft niedrigere Limits und strengere Kontrollen. Es ist wichtig, die Geschwindigkeitsbegrenzungen genau zu kennen, um teure Überraschungen zu vermeiden.
Die wichtigsten Tempolimits für Pkw in Spanien sind (sofern nicht anders beschildert):
Spezielle Fahrzeuge wie Gespanne oder Wohnmobile haben oft abweichende Limits. Achten Sie deshalb immer auf die Beschilderung.
In Spanien werden Verkehrsverstöße in drei Kategorien eingeteilt: leichte, schwere und sehr schwere Verstöße. Jede Kategorie hat einen fixen Bußgeldbetrag.
Verstoß | Bußgeld / Strafe |
---|---|
Parkverstoß | bis 200 € |
Ab 20 km/h zu schnell | ab 100 € |
Über 50 km/h zu schnell | ab 600 € |
Rotlichtverstoß | ab 200 € |
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes | ab 200 € |
Handyverstoß | ab 200 € |
Alkohol am Steuer | ab 500 € |
Gut zu wissen: Bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung gibt es in der Regel einen Rabatt von 50 % auf das Bußgeld.
Rasen wird in Spanien teuer bestraft. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen konkreten Überblick über die drohenden Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, die in Deutschland vollstreckt werden können.
Geschwindigkeitsüberschreitung | Zu schnell | Bußgeld (ab) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
Bis 20 km/h zu schnell | 100 € | Nein | Nein | |
21 - 30 km/h zu schnell | 300 € | Nein | Nein | |
31 - 40 km/h zu schnell | 400 € | Nein | Nein | |
41 - 50 km/h zu schnell | 500 € | Nein | Nein | |
Über 50 km/h zu schnell | 600 € | Nein | Nein |
In Spanien ist der Fahrer für die Bezahlung des Bußgeldes verantwortlich. Bei Mietwagen ist es der im Mietvertrag eingetragene Mieter.
Wird ein Bußgeldbescheid aus Spanien nach Deutschland verschickt, muss dieser in deutscher Sprache verfasst sein, um vollstreckbar zu sein. Ein Bescheid auf Spanisch kann in Deutschland nicht vollstreckt werden.
Ein Einspruch ist gegen das ermäßigte Bußgeld nicht möglich. Erst wenn Sie das reguläre Bußgeldverfahren abwarten und den vollen Betrag gefordert bekommen, können Sie Einspruch einlegen. Dies muss innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Der Einspruch muss in spanischer Sprache erfolgen.
Neben den Bußgeldern gibt es weitere Besonderheiten, die Sie auf spanischen Straßen beachten sollten: