Die aktuellen Strafen für einen Handyverstoß mit und ohne Gefährdung laut Bußgeldkatalog 2025.
Verstoß | Pkt. | BG | FV | Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Nutzung des Handys als Fahrer | 1 | 100 EUR | Nein | Prüfen |
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet | 2 | 150 EUR | 1 Monat | Prüfen |
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung | 2 | 200 EUR | 1 Monat | Prüfen |
Nutzung Blitzer App | 1 | 70 EUR | Nein | Prüfen |
Beim Fahrradfahren telefoniert | - | 55 EUR | Nein | Prüfen |
Das Verbot der Handynutzung am Steuer geht über das bloße Telefonieren hinaus. Seit der Gesetzesänderung ist klar geregelt, dass Fahrer Smartphones und andere elektronische Geräte nicht bedienen dürfen, wenn diese in der Hand gehalten werden. Das Verbot umfasst auch das Schreiben oder Lesen von Nachrichten, das Ablesen der Uhrzeit oder sogar das Ablehnen eines Anrufs.
Eine Benutzung ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug steht, der Motor komplett ausgeschaltet ist (Start-Stopp-Automatik reicht nicht) oder das Gerät in einer Halterung befestigt ist. Selbst in einer Halterung darf die Blickzuwendung nur kurz sein und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Das Verbot gilt übrigens auch für Fahrradfahrer.
Das Verbot umfasst alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu gehören nicht nur Handys und Smartphones, sondern auch:
Die Gerichtsentscheidungen zeigen, dass es hierbei weniger um die Art des Geräts geht, sondern vielmehr um die Ablenkung, die durch die Bedienung entsteht.
Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer wird streng geahndet. Die folgenden Strafen sind im Bußgeldkatalog vorgesehen:
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt das Handyverbot als A-Verstoß. Dies hat weitreichende Folgen:
Ein Handyverstoß in der Probezeit kann also teure und langfristige Konsequenzen für den Führerschein haben.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Gerichtsurteile, die die Auslegung des Handyverbots präzisiert haben. So gilt das Verbot auch, wenn:
Die Gerichte bestätigen damit, dass jede Art der Benutzung, die eine Ablenkung mit sich bringt, verboten ist.
Auch in anderen europäischen Ländern wird die Handynutzung am Steuer streng geahndet. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Land stark variieren, oft liegen sie jedoch deutlich über den deutschen Strafen. Wer im Urlaub das Handy am Steuer benutzt, sollte sich daher vorher über die lokalen Vorschriften informieren.
Wie bei anderen Verkehrsverstößen auch, können Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn:
Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung unseren Bußgeldcheck. Ein Anwalt prüft unverbindlich, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat.