Bußgeldkatalog Handy am Steuer 2025

Bussgeldkatalog.news - Akt. am: 24.08.2025, 20:01

Die aktuellen Strafen für einen Handyverstoß mit und ohne Gefährdung laut Bußgeldkatalog 2025.

Eine junge Autofahrer telefoniert mit dem Smartphone während der Fahrt.

Handy am Steuer

Verstoß Pkt. BG FV Einspruch?
Nutzung des Handys als Fahrer 1 100 EUR Nein Prüfen
Nutzung des Handys als Fahrer + andere gefährdet 2 150 EUR 1 Monat Prüfen
Nutzung des Handys als Fahrer + Sachbeschädigung 2 200 EUR 1 Monat Prüfen
Nutzung Blitzer App 1 70 EUR Nein Prüfen
Beim Fahrradfahren telefoniert - 55 EUR Nein Prüfen
BG = Bußgeld | Pkt. = Punkte | FV = Fahrverbot

Handy am Steuer: Was ist verboten?

Das Verbot der Handynutzung am Steuer geht über das bloße Telefonieren hinaus. Seit der Gesetzesänderung ist klar geregelt, dass Fahrer Smartphones und andere elektronische Geräte nicht bedienen dürfen, wenn diese in der Hand gehalten werden. Das Verbot umfasst auch das Schreiben oder Lesen von Nachrichten, das Ablesen der Uhrzeit oder sogar das Ablehnen eines Anrufs.

Eine Benutzung ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug steht, der Motor komplett ausgeschaltet ist (Start-Stopp-Automatik reicht nicht) oder das Gerät in einer Halterung befestigt ist. Selbst in einer Halterung darf die Blickzuwendung nur kurz sein und den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen. Das Verbot gilt übrigens auch für Fahrradfahrer.

Welche Geräte fallen unter das Verbot?

Das Verbot umfasst alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Dazu gehören nicht nur Handys und Smartphones, sondern auch:

  • Tablets und Laptops
  • Smartwatches (wenn sie bedient werden)
  • Navigationsgeräte und Diktiergeräte
  • E-Book-Reader und MP3-Player
  • Jeder elektronische Schlüssel mit Display-Funktion

Die Gerichtsentscheidungen zeigen, dass es hierbei weniger um die Art des Geräts geht, sondern vielmehr um die Ablenkung, die durch die Bedienung entsteht.

Bußgeldkatalog: Die Strafen im Detail

Ein Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer wird streng geahndet. Die folgenden Strafen sind im Bußgeldkatalog vorgesehen:

  • Ein einfacher Handyverstoß wird mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.
  • Bei Gefährdung steigt die Strafe auf 150 Euro, 2 Punkte und es wird ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
  • Wer einen Sachschaden während der Nutzung des Handy am Steuers verursacht, wird mit einem Bußgeld von 200 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot bestraft.
  • Hinzu kommt jeweils eine Gebühr für das Bußgeldverfahren in Höhe von 28,50 Euro.

Handy am Steuer in der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt das Handyverbot als A-Verstoß. Dies hat weitreichende Folgen:

  • Ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
  • Die Verlängerung der Probezeit um zwei auf insgesamt vier Jahre.
  • Die Anordnung der Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

Ein Handyverstoß in der Probezeit kann also teure und langfristige Konsequenzen für den Führerschein haben.

Interessante Urteile zum Handyverbot

In der Vergangenheit gab es immer wieder Gerichtsurteile, die die Auslegung des Handyverbots präzisiert haben. So gilt das Verbot auch, wenn:

  • Das Handy zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt ist (OLG Köln).
  • Ein Paketscanner oder ein elektronischer Fahrzeugschlüssel mit Display bedient wird (OLG Hamm).
  • Man ein auf dem Oberschenkel abgelegtes Handy benutzt (BayObLG).

Die Gerichte bestätigen damit, dass jede Art der Benutzung, die eine Ablenkung mit sich bringt, verboten ist.

Das Handyverbot im Ausland

Auch in anderen europäischen Ländern wird die Handynutzung am Steuer streng geahndet. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Land stark variieren, oft liegen sie jedoch deutlich über den deutschen Strafen. Wer im Urlaub das Handy am Steuer benutzt, sollte sich daher vorher über die lokalen Vorschriften informieren.

Bußgeldbescheid: Wann sich ein Einspruch lohnt

Wie bei anderen Verkehrsverstößen auch, können Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Sie das Gerät nicht gehalten oder bedient haben.
  • Die Messung fehlerhaft ist.
  • Sie nicht der Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes waren.

Nutzen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung unseren Bußgeldcheck. Ein Anwalt prüft unverbindlich, ob ein Einspruch in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg hat.