Die aktuellen Strafen für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | 20€ | Nein | Eher nicht | ||
| 11 - 15 | 40€ | Nein | Eher nicht | ||
| 16 - 20 | 60€ | Nein | Prüfen | ||
| 21 - 25 | 1 | 100€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 150€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 1 | 200€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 320€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 480€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 600€ | 2 Monate | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
| zu schnell in km/h | km/h | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot | Einspruch? |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 10 | - | 30€ | Nein | Eher nicht | |
| 11 - 15 | - | 50€ | Nein | Eher nicht | |
| 16 - 20 | - | 70€ | Nein | Prüfen | |
| 21 - 25 | 1 | 115€ | Nein | Prüfen | |
| 26 - 30 | 1 | 180€ | 1 Monat* | Prüfen | |
| 31 - 40 | 2 | 260€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 41 - 50 | 2 | 400€ | 1 Monat | Prüfen | |
| 51 - 60 | 2 | 560€ | 2 Monate | Prüfen | |
| 61 - 70 | 2 | 700€ | 3 Monate | Prüfen | |
| Über 70 | 2 | 800€ | 3 Monate | Prüfen | |
| * Ein Fahrverbot von 1 Monat kann verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Entscheidung die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um mehr als 25 km/h überschritten wird. | |||||
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer die auf einer Straße zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Die Einhaltung der Geschwindigkeit ist eine der wichtigsten Regeln im deutschen Straßenverkehr. Verstöße werden je nach Schwere des Vergehens mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot geahndet. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Bußgeldkatalog geregelt. Die Strafen gelten einheitlich für alle Fahrer, unabhängig vom Fahrzeugtyp.
Spezifische Regelungen gibt es für Pkw, Lkw, Motorräder, Gespanne sowie für Fahrer in der Probezeit. Für diese Gruppen können die Strafen unter Umständen strenger ausfallen.
Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern nicht anders ausgeschildert. Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials für Fußgänger und Fahrradfahrer sind die Strafen hier strenger als außerorts.
Folgende Strafen drohen Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
Außerorts, also auf Landstraßen und Autobahnen, gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Landstraßen und eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen, falls keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt.
Folgende Strafen drohen Ihnen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:
Neben dem Bußgeld können bei höheren Geschwindigkeiten auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden.
Um Messungenauigkeiten bei Blitzern und anderen Messgeräten auszugleichen, wird immer ein Toleranzwert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Ein Beispiel: Sie wurden mit 78 km/h innerorts geblitzt. Nach dem Toleranzabzug von 3 km/h liegt Ihre relevante Geschwindigkeit bei 75 km/h.
Wichtig: Die Toleranz wird von der Behörde automatisch berücksichtigt. Sie müssen sie nicht selbst vom Bußgeldbescheid abziehen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Dies kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein:
Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Nutzen Sie hierfür unseren Bußgeldcheck und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von einem Experten prüfen.