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Punkte in Flensburg 2026: Anzahl, Fristen & Katalog

BUßGELDKATALOG | Von Redaktion Stand: 10.12.2025 (Gültig für 2026)

Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg speichert die Verkehrssünden der deutschen Autofahrer. Besonders häufig führen Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren roter Ampeln oder die Nutzung vom Handy am Steuer zu Einträgen. Doch wann verjähren Punkte und ab wann ist der Führerschein weg? Der Punktekatalog 2026 gibt klare Antworten.

Das Gebäude des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg
Die Zentrale der Verkehrssünder: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet das Punktekonto.

Tabelle: Wofür gibt es wie viele Punkte?

Seit der Reform gibt es nur noch 1, 2 oder 3 Punkte, je nach Schwere des Verstoßes. Das System unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Punkte Art des Verstoßes Beispiele
1 Punkt Schwere Ordnungswidrigkeit
(Verkehrssicherheit beeinträchtigt)
Handy am Steuer
Tempo +21 km/h
• Vorfahrt missachtet
• Neu (LKW): Notbremsassistent aus
2 Punkte Sehr schwere Ordnungswidrigkeit
(Regelfahrverbot vorgesehen)
• Tempo +31 km/h (innerorts)
Rote Ampel (> 1 Sek.)
Abstandsverstoß
3 Punkte Straftat im Verkehr
(Entzug der Fahrerlaubnis)
• Fahrerflucht
• Alkohol am Steuer (> 1,1 Promille)
• Unterlassene Hilfeleistung

Neu im Punktekatalog (Dez. 2025)

Achtung Berufskraftfahrer: Seit dem 10.12.2025 gibt es einen neuen Tatbestand, der 1 Punkt nach sich zieht. Wer in einem Fahrzeug über 3,5t den Notbremsassistenten bei mehr als 30 km/h abschaltet, wird im Fahreignungsregister eingetragen.

Tilgungsfristen: Wann verfallen Punkte?

Ein großer Vorteil des neuen Systems: Punkte verfallen starr. Das bedeutet, neue Punkte hemmen die Verjährung alter Punkte nicht mehr (Tattag-Prinzip). Jeder Punkt verjährt für sich allein.

Punkte-Art Tilgungsfrist Verlängert durch neue Punkte?
1 Punkt (Ordnungswidrigkeit) 2,5 Jahre Nein
2 Punkte (Grobe Ordnungswidrigkeit) 5 Jahre Nein
3 Punkte (Straftat) 10 Jahre Nein

Hinweis: Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleiben die Punkte noch ein Jahr in der sogenannten "Überliegefrist" gespeichert, sind aber für Behörden nicht mehr einsehbar.

Das 8-Punkte-System: Ermahnung & Entzug

Je mehr Punkte sich ansammeln, desto strenger werden die Maßnahmen der Führerscheinstelle. Das Stufenmodell ("Fahreignungs-Bewertungssystem") sieht folgende Eskalationsstufen vor:

  • 1-3 Vormerkung: Keine Maßnahmen. Sie sind lediglich registriert.
  • 4-5 Ermahnung: Sie erhalten eine kostenpflichtige schriftliche Ermahnung. Hinweis auf die Möglichkeit zum Punkteabbau.
  • 6-7 Verwarnung: Die letzte Warnung. Ein Punkteabbau ist jetzt nicht mehr möglich.
  • 8 Entzug: Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten wird verhängt. Wiedererteilung meist nur nach MPU.

Punkte aktiv abbauen (Fahreignungsseminar)

Haben Sie 1 bis 5 Punkte auf dem Konto? Dann können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen, um 1 Punkt abzubauen.

Das Seminar besteht aus zwei Teilen:

  • Verkehrspsychologischer Teil: Zwei Sitzungen à 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen.
  • Verkehrspädagogischer Teil: Zwei Module à 90 Minuten bei einem Fahrlehrer.

Wichtig: Der Punkteabbau ist nur einmal alle 5 Jahre möglich. Ab 6 Punkten ist kein Abbau mehr möglich!

Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?

Sie wissen nicht, wie viele Punkte Sie haben? Sie können Ihren Punktestand jederzeit kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen.

  • Online: Mit neuem Personalausweis (Online-Funktion) und Kartenlesegerät/Smartphone.
  • Per Post: Antrag ausdrucken und an das KBA in Flensburg senden.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und fürchten Punkte? Nutzen Sie unseren Bußgeldcheck für eine kostenlose Ersteinschätzung durch Experten.